{"id":"bgbl2-2013-32-16","kind":"bgbl2","year":2013,"number":32,"date":"2013-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/32#page=32","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-32-16/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_32.pdf#page=32","order":16,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „A76 Institute LLC“ (Nr. DOCPER-TC-47-01)","law_date":"2013-09-09T00:00:00Z","page":1488,"pdf_page":32,"num_pages":2,"content":["1488 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2013\neinigten Staaten von Amerika teilt dem Auswärtigen Amt die Beendigung oder Verlän-\ngerung des Vertrags unverzüglich mit.\n8. Im Falle der Verletzung der Bestimmungen der Rahmenvereinbarung oder dieser Ver-\neinbarung durch das oben genannte Unternehmen kann eine Vertragspartei dieser Ver-\neinbarung jederzeit diese Vereinbarung nach vorhergehenden Konsultationen durch\nNotifikation kündigen; die Vereinbarung tritt drei Monate nach ihrer Kündigung außer\nKraft. Maßgebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Tag ihres Eingangs bei\nder anderen Vertragspartei.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 8 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkom-\nmens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 11. September 2012 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit-\nzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß bil-\nden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 343 vom\n11. September 2012 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\ngemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am\n11. September 2012 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleicher-\nmaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „A76 Institute LLC“\n(Nr. DOCPER-TC-47-01)\nVom 9. September 2013\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Okto-\nber 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom 18. März\n1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021, 1022;\n1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel vom\n31. Oktober 2012 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über\ndie Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen\n„A76 Institute LLC“ (Nr. DOCPER-TC-47-01) geschlossen worden. Die Vereinba-\nrung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 31. Oktober 2012\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 9. September 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2013         1489\nAuswärtiges Amt                                               Berlin, den 31. Oktober 2012\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika den\nEingang der Verbalnote Nr. 418 vom 31. Oktober 2012 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 27. März\n1998 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 18. November 2009 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten\nvon Amerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,\ndie mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesrepu-\nblik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika beauftragt\nsind, nachfolgend „die Rahmenvereinbarung“, Folgendes mitzuteilen:\nUm die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Ver-\neinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen\nbeider im Sinne des NATO-Truppenstatuts mit Dienstleistungen versorgen zu können, hat\ndie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen A76 Institute\nLLC einen Vertrag zur Truppenbetreuung auf der Grundlage der beigefügten Vertrags-\nniederschrift Nummer DOCPER-TC-47-01 geschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem\nUnternehmen A76 Institute LLC zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und Vergüns-\ntigungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt werden\nkönnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vor, eine\nVereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zu\nschließen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Unternehmen A76 Institute LLC wird im Rahmen seines Vertrags zur Truppenbe-\ntreuung für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen\nder Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die\nAngehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts ausschließlich folgende Dienst-\nleistungen erbringen:\nDer Auftragnehmer erstellt umfassende Gesundheits- und Fitnessbeurteilungen\nund -einschätzungen, sowie Aufklärungs-, Trainings- und Interventionsprogramme zur\nUnterstützung von Soldaten im aktiven Dienst, Familienangehörige, ausgeschiedenen\nMilitärangehörigen und Zivilbeschäftigten, um den allgemeinen Gesundheitszustand\nund das Wohlbefinden der Teilnehmer zu verbessern. Dieser Vertrag umfasst die\nfolgende Tätigkeit: „Family Wellness Counselor“.\n2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung werden diesem Unternehmen die\nBefreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des Zusatz-\nabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt.\n3. Das Unternehmen A76 Institute LLC wird in der Bundesrepublik Deutschland\nausschließlich für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten\nTruppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges\nsowie die Angehörigen beider tätig.\n4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung vereinbarten Be-\nstimmungen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buch-\nstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeitnehmern des\noben genannten Unternehmens, deren Tätigkeiten unter Nummer 1 aufgeführt sind,\nwenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die gleichen Befreiungen\nund Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen\nder Vereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staaten von\nAmerika sie ihnen beschränken.\n5. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen der Rahmenvereinbarung.\n6. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei je-\nder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n7. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag über die Erbringung der unter\nNummer 1 genannten Dienstleistungen auf der Grundlage der Vertragsniederschrift\nNummer DOCPER-TC-47-01 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen A76 Institute LLC endet. Sie tritt außerdem außer Kraft,\nwenn das Auswärtige Amt nicht spätestens zwei Wochen nach Ablauf der vorausge-\ngangenen Leistungsaufforderung eine nachfolgende Leistungsaufforderung erhält. Eine\nZusammenfassung dieses Vertrags mit einer Laufzeit vom 1. August 2012 bis 31. Juli\n2017 (Memorandum for Record) ist dieser Vereinbarung beigefügt. Die Regierung der\nVereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\neine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die Botschaft der Vereinigten Staaten\nvon Amerika teilt dem Auswärtigen Amt die Beendigung oder Verlängerung des Ver-\ntrags unverzüglich mit."]}