{"id":"bgbl2-2013-30-7","kind":"bgbl2","year":2013,"number":30,"date":"2013-10-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/30#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-30-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_30.pdf#page=12","order":7,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Trinationalen Kommission Plan Trifínio (CTPT) über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2013-09-05T00:00:00Z","page":1412,"pdf_page":12,"num_pages":2,"content":["1412 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 21. Oktober 2013\nFalls sich die Regierung der Republik Haiti mit den unter Nummern 1 bis 3 gemachten\nVorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwi-\nschen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nPe te r S c h i c k\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Haiti\nHerrn Pierre Richard Casimir\nPort-au-Prince\nBekanntmachung\ndes Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Trinationalen Kommission Plan Trifínio (CTPT)\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 5. September 2013\nDas in San Salvador am 30. Juli 2013 unterzeichnete Abkommen zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Trinationalen Kommis-\nsion Plan Trifínio (CTPT) über Finanzielle Zusammenarbeit (Vorhaben „Schutz des\ntrinationalen Biosphärenreservats Trifínio“) ist nach seinem Artikel 5 Absatz 1\nam 30. Juli 2013\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 5. September 2013\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nKlaus Krämer","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 21. Oktober 2013                                  1413\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Trinationalen Kommission Plan Trifínio (CTPT)\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(„Schutz des trinationalen Biosphärenreservats Trifínio“)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                                    Artikel 2\nund                                            (1) Die Verwendung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Betra-\ndie Trinationale Kommission Plan Trifínio,                      ges, die Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird,\nim Folgenden „CTPT“ genannt –                              sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der zwischen\nder KfW und dem Empfänger des Finanzierungsbeitrages zu\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in          schließende Vertrag, der den in der Bundesrepublik Deutschland\nder Dreiländerregion Trifínio beizutragen,                                   geltenden Rechtsvorschriften unterliegt.\n(2) Die Zusage des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Betrages\nunter Bezugnahme auf die Zusage der Botschaft der Bundes-                 entfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach\nrepublik Deutschland in San Salvador (Verbalnote WZ 444 ZA 090)              dem Zusagejahr der entsprechende Finanzierungsvertrag ge-\nvom 30. Oktober 2012 –                                                       schlossen wurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf\ndes 31. Dezember 2020.\nsind wie folgt übereingekommen:\nArtikel 3\nArtikel 1\nDie CTPT bemüht sich darum, dass der Abschluss und die\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nDurchführung des in Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Vertrages von\nes der CTPT, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen\nSteuern und sonstigen Abgaben in den Mitgliedsländern der\nFinanzierungsbeitrag in Höhe von 11 000 000 Euro (in Worten:\nCTPT befreit werden.\nelf Millionen Euro) für das Vorhaben „Schutz des trinationalen\nBiosphärenreservats Trifínio“ zu erhalten, wenn nach Prüfung die\nFörderungswürdigkeit dieses Vorhabens festgestellt und be-                                                Artikel 4\nstätigt worden ist, dass es als Maßnahme zur Verbesserung der                   Die CTPT bemüht sich darum, dass bei den sich aus der Ge-\ngesellschaftlichen Stellung von Frauen, selbsthilfeorientierte               währung des Finanzierungsbeitrages ergebenden Transporten\nMaßnahme zur Armutsbekämpfung, Kreditgarantiefonds für mit-                  von Personen und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den\ntelständische Betriebe oder Vorhaben der sozialen Infrastruktur              Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunter-\noder des Umweltschutzes die besonderen Voraussetzungen für                   nehmen überlassen wird, dass keine Maßnahmen getroffen\ndie Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrages erfüllt.                  werden, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrs-\n(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-               unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland aus-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland                    schließen oder erschweren, und dass gegebenenfalls die für eine\nund der CTPT durch ein anderes Vorhaben des Umweltschutzes                   Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Geneh-\noder der sozialen Infrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für             migungen erteilt und eingeholt werden.\nmittelständische Betriebe oder als selbsthilfeorientierte Maß-\nnahme zur Armutsbekämpfung oder als Maßnahme, die zur Ver-                                                Artikel 5\nbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Frau dient, ersetzt\n(1) Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nwerden, welches die besonderen Voraussetzungen für die För-\nKraft.\nderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt.\n(2) Die Registrierung dieses Abkommens beim Sekretariat der\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nVereinten Nationen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten\nCTPT zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finan-\nNationen wird unverzüglich nach seinem Inkrafttreten von der\nzierungsbeiträge zur Vorbereitung des in Absatz 1 genannten\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die\nVorhabens oder für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durch-\nandere Vertragspartei wird unter Angabe der VN-Registrierungs-\nführung und Betreuung des in Absatz 1 genannten Vorhabens\nnummer von der erfolgten Registrierung unterrichtet, sobald diese\nvon der KfW zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.\nvom Sekretariat der Vereinten Nationen bestätigt worden ist.\nGeschehen zu San Salvador am 30. Juli 2013 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHeinrich Haupt\nFür die Trinationale Kommission Plan Trifínio\nM i g u e l A l b e r t o P i n e d a Va l l e"]}