{"id":"bgbl2-2013-30-6","kind":"bgbl2","year":2013,"number":30,"date":"2013-10-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/30#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-30-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_30.pdf#page=9","order":6,"title":"Bekanntmachung der deutsch-haitianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2013-09-05T00:00:00Z","page":1409,"pdf_page":9,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 21. Oktober 2013 1409\nBekanntmachung\nder deutsch-haitianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 5. September 2013\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 28. November 2012/30. November 2012 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Haiti über Finanzielle Zusammen-\narbeit (Vorhaben „Rehabilitierung des Wasserkraftwerks\nPéligre“ und „Unterstützung des Wiederaufbaus in\nLéogâne“) ist nach ihrer lnkrafttretensklausel\nam 30. November 2012\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 5. September 2013\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nKlaus Krämer","1410 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 21. Oktober 2013\nDie Botschaft                                    Port-au-Prince, den 28. November 2012\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Informationsnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland vom\n17. November 2010 (Verbalnote Nr. 100/2010) folgende Vereinbarung über Finanzielle\nZusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. Die unter den Buchstaben a bis j genannten Beträge in Höhe von insgesamt 10 000 000\nEUR (in Worten: zehn Millionen Euro) werden für das Vorhaben „Rehabilitierung des\nWasserkraftwerks Péligre“ umgewidmet.\na) Von dem im Abkommen vom 30. September 1982 für das Vorhaben „Elektrizitäts-\nversorgung Jacmel“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 3 632 151,55\nDM (in Worten: drei Millionen sechshundertzweiunddreißigtausendeinhundertein-\nundfünfzig Deutsche Mark und fünfundfünfzig Deutsche Pfennige; nachrichtlich in\nEuro: 1 857 089,60 EUR) wird ein Restbetrag in Höhe von 511,29 EUR (in Worten:\nfünfhundertelf Euro und neunundzwanzig Cent) umgewidmet.\nb) Von dem im Abkommen vom 13. April 1987 für das Vorhaben „Wasser- und Sani-\ntärversorgung in Provinzstädten IV“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe\nvon 4 000 000 DM (in Worten: vier Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\n2 045 167,52 EUR) wird ein Restbetrag in Höhe von 1 864 732,78 EUR (in Worten:\neine Million achthundertvierundsechzigtausendsiebenhundertzweiunddreißig Euro\nund achtundsiebzig Cent) umgewidmet.\nc) Von dem im Abkommen vom 9. Januar 1985 für das Vorhaben „Hafenanleger für die\nInseln Tortue und Vache“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von\n3 000 000 DM (in Worten: drei Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\n1 533 875,64 EUR) wird ein Restbetrag in Höhe von 1 375 069,48 EUR (in Worten:\neine Million dreihundertfünfundsiebzigtausendneunundsechzig Euro und achtund-\nvierzig Cent) umgewidmet.\nd) Von dem im Abkommen vom 21. November 1985 für das Vorhaben „Slumsanie-\nrung La Fossette/Nan Banan in Cap Haitien“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in\nHöhe von 12 300 000 DM (in Worten: zwölf Millionen dreihunderttausend Deutsche\nMark; nachrichtlich in Euro: 6 288 890,14 EUR) wird ein Restbetrag in Höhe von\n472 147,32 EUR (in Worten: vierhundertzweiundsiebzigtausendeinhundertsieben-\nundvierzig Euro und zweiunddreißig Cent) umgewidmet.\ne) Von dem im Abkommen vom 30. September 1982 für das Vorhaben „Trinkwasser-\nund Basissanitärversorgung in Provinzstädten“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag\nin Höhe von 3 000 000 DM (in Worten: drei Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich\nin Euro: 1 533 875,64 EUR), in der Vereinbarung vom 24. Mai 1984/11. Juni 1984\nvorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 2 500 000 DM (in Worten: zwei Mil-\nlionen fünfhunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 1 278 229,70 EUR),\nin der Vereinbarung vom 8. März 1985/10. Mai 1985 vorgesehenen Finanzierungs-\nbeitrag in Höhe von 750 000 DM (in Worten: siebenhundertfünfzigtausend Deut-\nsche Mark; nachrichtlich in Euro: 383 468,91 EUR) und dem in der Vereinbarung\nvom 17. April 1986/7. Mai 1986 vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von\n625 000 DM (in Worten: sechshundertfünfundzwanzigtausend Deutsche Mark;\nnachrichtlich in Euro: 319 557,43 EUR) wird ein Restbetrag in Höhe von 27 672,62\nEUR (in Worten: siebenundzwanzigtausendsechshundertzweiundsiebzig Euro und\nzweiundsechzig Cent) umgewidmet.\nf) Von dem im Abkommen vom 24. April 1985 für das Vorhaben „Trinkwasser- und\nSanitärversorgung in Provinzstädten III“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in\nHöhe von 4 000 000 DM (in Worten: vier Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in\nEuro: 2 045 167,52 EUR) und dem in der Vereinbarung von 21. Mai 1986/3. Juni\n1986 vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 1 800 000 DM (in Worten:\neine Million achthunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 920 325,39\nEUR) wird ein Restbetrag von 549 554,61 EUR (in Worten: fünfhundertneunundvier-\nzigtausendfünfhundertvierundfünfzig Euro und einundsechzig Cent) umgewidmet.\ng) Von dem im Abkommen vom 23. Oktober 1997 für das Vorhaben „Brückenbaupro-\ngramm I“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe 10 500 000 DM (in Worten:\nzehn Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\n5 368 564,75 EUR) wird ein Restbetrag in Höhe von 2 268 782,94 EUR (in Worten:\nzwei Millionen zweihundertachtundsechzigtausendsiebenhundertzweiundachtzig\nEuro und vierundneunzig Cent) umgewidmet.\nh) Von dem im Abkommen vom 8. Mai 1984 für das Vorhaben „Slumsanierung Vieux\nSt. Martin/Port-au-Prince“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von\n7 800 000 DM (in Worten: sieben Millionen achthunderttausend Deutsche Mark;\nnachrichtlich in Euro: 3 988 076,67 EUR) und dem in der Vereinbarung vom 16. Mai","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 21. Oktober 2013        1411\n1989/6. Juni 1989 vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 3 500 000 DM\n(in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\n1 789 521,58 EUR) wird ein Restbetrag in Höhe von 229 194,78 EUR (in Worten:\nzweihundertneunundzwanzigtausendeinhundertvierundneunzig Euro und achtund-\nsiebzig Cent) umgewidmet.\ni) Von dem im Abkommen vom 19. Oktober 1983 für das Vorhaben „Slumbereinigung\nLintheau 1, Port-au-Prince“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von\n7 500 000 DM (in Worten: sieben Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark;\nnachrichtlich in Euro: 3 834 689,11 EUR), in der Vereinbarung vom 21. Mai\n1987/24. Juni 1987 vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 800 000 DM (in\nWorten: achthunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 409 033,50\nEUR) und dem in der Vereinbarung vom 26. April 1990/20. Juni 1990 vorgesehe-\nnen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 1 300 000 DM (in Worten: eine Million drei-\nhunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 664 679,45 EUR) wird ein\nRestbetrag in Höhe von 655 807,27 EUR (in Worten: sechshundertfünfundfünfzig-\ntausendachthundertsieben Euro und siebenundzwanzig Cent) umgewidmet.\nj) Von dem in den Regierungsverhandlungen über Finanzielle und Technische Zu-\nsammenarbeit zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Haiti vom 21. bis 23. Juli 1986 in Bonn für das Vorhaben\n„Wasserkraftwerk Samana“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von\n6 000 000 DM (in Worten: sechs Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\n3 067 751,28 EUR) wird ein Restbetrag in Höhe von 2 556 526,90 EUR (in Worten:\nzwei Millionen fünfhundertsechsundfünfzigtausendfünfhundertsechsundzwanzig\nEuro und neunzig Cent) umgewidmet.\n2. Die unter den Buchstaben a bis e genannten Beträge in Höhe von insgesamt\n10 908 478,94 EUR (in Worten: zehn Millionen neunhundertachttausendvierhundert-\nachtundsiebzig Euro und vierundneunzig Cent) werden für das Vorhaben „Unterstüt-\nzung des Wiederaufbaus in Léogâne“ umgewidmet.\na) Von dem im Abkommen vom 23. Oktober 1997 für das Vorhaben „Brückenbaupro-\ngramm I“ vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 10 500 000 DM (in Wor-\nten: zehn Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\n5 368 564,75 EUR) wird ein Restbetrag in Höhe von 2 035 846,86 EUR (in Worten:\nzwei Millionen fünfunddreißigtausendachthundertsechsundvierzig Euro und sechs-\nundachtzig Cent) umgewidmet.\nb) Der in den Regierungsgesprächen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Haiti über Finanzielle und Technische\nZusammenarbeit am 23. und 24. August 1995 für das Vorhaben „Strukturhilfe\n(Kofinanzierung des Emergency Economic Recovery Programms)“ vorgesehene\nFinanzierungsbeitrag in Höhe von 5 000 000 DM (in Worten: fünf Millionen Deut-\nsche Mark; nachrichtlich in Euro: 2 556 459,41 EUR), der sich aus Restmitteln der\nbei den Regierungsverhandlungen vom 21. bis 23. Juli 1986 zugesagten Beträge\nzusammensetzt und ursprünglich für das Vorhaben „Brückenbauprogramm“ zur\nReprogrammierung vorgesehen war, wird in voller Höhe umgewidmet.\nc) Von dem in den Regierungsgesprächen zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Republik Haiti über Finanzielle und Tech-\nnische Zusammenarbeit am 23. und 24. August 1995 für das Vorhaben „Strukturhil-\nfe (Kofinanzierung des Emergency Economic Recovery Programms)“ zugesagten\nFinanzierungsbeitrag in Höhe von 10 000 000 DM (in Worten: zehn Millionen Deut-\nsche Mark; nachrichtlich in Euro: 5 112 918,81 EUR), der ursprünglich in dieser\nHöhe per Verbalnote vom 21. Dezember 1990 für das Vorhaben „Verbesserung der\nStromversorgung“ zugesagt wurde, wird ein Restbetrag in Höhe von 2 225 837,62\nEUR (in Worten: zwei Millionen zweihundertfünfundzwanzigtausendachthundertsie-\nbenunddreißig Euro und zweiundsechzig Cent) umgewidmet.\nd) Der in den Regierungsgesprächen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Haiti über Finanzielle und Technische\nZusammenarbeit am 23. und 24. August 1995 für das Vorhaben „Dringlichkeits-\nmaßnahmen Wasserversorgung“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag in Höhe von\n5 000 000 DM (in Worten: fünf Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\n2 556 459,41 EUR), der sich aus Restmitteln der bei den Regierungsverhandlungen\nvom 21. bis 23. Juli 1986 zugesagten Beträge zusammensetzt, wird in voller Höhe\numgewidmet.\ne) Der im Abkommen vom 11. Juni 1991 in Artikel 1 für das Vorhaben „Studien- und\nFachkräftefonds“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag in Höhe von 3 000 000 DM (in\nWorten: drei Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 1 533 875,64 EUR) wird\nin voller Höhe umgewidmet.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und französischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist."]}