{"id":"bgbl2-2013-26-23","kind":"bgbl2","year":2013,"number":26,"date":"2013-09-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/26#page=28","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-26-23/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_26.pdf#page=28","order":23,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel","law_date":"2013-08-29T00:00:00Z","page":1292,"pdf_page":28,"num_pages":1,"content":["1292 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 19. September 2013\nVereinbarung jederzeit diese Vereinbarung nach vorhergehenden Konsultationen durch\nNotifikation kündigen; die Vereinbarung tritt drei Monate nach ihrer Kündigung außer\nKraft. Maßgebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Tag ihres Eingangs bei\nder anderen Vertragspartei.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Num-\nmern 1 bis 8 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\neinverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen\nAmts eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatz-\nabkommens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 11. September 2012 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit-\nzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß\nbilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 356 vom\n11. September 2012 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\ngemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am\n11. September 2012 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleicher-\nmaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nzur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel\nVom 29. August 2013\nDas am 15. August 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichne-\nte Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasser-\nvögel (BGBl. 1998 II S. 2498, 2500; 2002 II S. 2411, 2412; 2004 II S. 600, 601)\nwird nach seinem Artikel XIV Absatz 2 Buchstabe c für\nBurkina Faso                                                    am 1. Oktober 2013\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n4. Juni 2013 (BGBl. II S. 1005).\nBerlin, den 29. August 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y"]}