{"id":"bgbl2-2013-18-5","kind":"bgbl2","year":2013,"number":18,"date":"2013-07-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/18#page=66","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-18-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_18.pdf#page=66","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen","law_date":"2013-05-15T00:00:00Z","page":986,"pdf_page":66,"num_pages":1,"content":["986     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 4. Juli 2013\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens über den unerlaubten Verkehr auf See\nzur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen\ngegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen\nVom 15. Mai 2013\nDas Übereinkommen vom 31. Januar 1995 über den unerlaubten Verkehr auf\nSee zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Natio-\nnen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen\n(BGBl. 1998 II S. 2233, 2234) wird nach seinem Artikel 27 Absatz 4 für die\nTürkei*                                                                           am 1. Juni 2013\nnach Maßgabe eines bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebe-\nnen Vorbehalts nach Artikel 19 Absatz 3 des Übereinkommens sowie Erklä-\nrungen nach Artikel 8 Absatz 2, Artikel 17 Absatz 1 und 2 sowie nach Arti-\nkel 34 Absatz 5 des Übereinkommens\nsowie für die\nNiederlande*                                                                      am 1. Juli 2013\nnach Maßgabe eines bei Hinterlegung der Annahmeurkunde abgegebenen\nVorbehalts nach Artikel 19 Absatz 3 des Übereinkommens sowie Erklärun-\ngen nach Artikel 29 Absatz 1, Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 17 Absatz 3\ndes Übereinkommens\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n7. August 2007 (BGBl. II S. 1423).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int einsehbar.\nBerlin, den 15. Mai 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y"]}