{"id":"bgbl2-2013-13-1","kind":"bgbl2","year":2013,"number":13,"date":"2013-06-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/13#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-13-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_13.pdf#page=2","order":1,"title":"Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) (18. RID-Änderungsverordnung – 18. RIDÄndV","law_date":"2013-05-25T00:00:00Z","page":562,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["562           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 7. Juni 2013\nTag                                                                   Inhalt                                                                                 Seite\n26. 4. 2013 Bekanntmachung über die Weiteranwendung des deutsch-britischen Auslieferungsvertrages im\nVerhältnis zu Singapur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    582\n26. 4. 2013 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen\nBank für Wiederaufbau und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 582\n26. 4. 2013 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild\nlebenden Tierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  583\n29. 4. 2013 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             583\n29. 4. 2013 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 98 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu\nKollektivverhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    584\nAchtzehnte Verordnung\nzur Änderung der Ordnung für die\ninternationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)\n(18. RID-Änderungsverordnung – 18. RIDÄndV)\nVom 25. Mai 2013\nAuf Grund des Artikels 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. August 2002 zu dem\nProtokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom\n9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), der durch Arti-\nkel 310 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden\nist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:\nArtikel 1\nDie bei der 52. Tagung (Riga, 13. November 2012) des Fachausschusses für\ndie Beförderung gefährlicher Güter beschlossenen Änderungen der Ordnung für\ndie internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anhang C\nzum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) – in\nder Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2008 (BGBl. 2008 II S. 475, 899;\n2009 II S. 1188, 1189; 2012 II S. 168,169), die zuletzt durch die mit der\n17. RID-Änderungsverordnung vom 9. November 2012 veröffentlichten Ände-\nrungen vom 21. bis 25. November 2011 und 30. und 31. Mai 2012 (BGBl. 2012 II\nS. 1338, Anlageband) geändert worden ist, werden hiermit in Kraft gesetzt.\nDie Änderungen werden nachstehend veröffentlicht.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2013 in Kraft.\nBerlin, den 25. Mai 2013\nDer Bundesminister\nf ü r Ve r k e h r, B a u u n d S t a d t e n t w i c k l u n g\nPe te r R a m s a u e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 7. Juni 2013         563\nTe i l 2\nKapitel 2.2\n2.2.62.1.5.7 Im zweiten Satz „6.6.5“ ändern in:\n„6.6.4“.\nTe i l 4\nKapitel 4.1\n4.1.4.1\nP 114a       Unter „Außenverpackungen“, „Fässer“ nach „aus einem anderen Metall (1N1, 1N2)“ einfügen:\n„aus Sperrholz (1D)“.\nP 903        In Absatz (2) die Unterabsätze a) und b) durch folgende Unterabsätze a) bis c) ersetzen:\n„a) widerstandsfähige Außenverpackungen;\nb) Schutzumschließungen (z. B. vollständig geschlossene Verschläge oder Lattenverschläge aus Holz)\noder\nc) Paletten oder andere Handhabungseinrichtungen.“\nPartie 2\nChapitre 2.2\n2.2.62.1.5.7 Dans la deuxième phrase, remplacer «6.6.5» par:\n«6.6.4».\nPartie 4\nChapitre 4.1\n4.1.4.1\nP 114a       P114(a), sous «Emballages extérieurs», «Fûts», après «en un autre métal (1N1, 1N2)» insérer:\n«en contre-plaqué (1D)».\nP 903        Au paragraphe 2), alinéas a) et b), substituer au texte existant:\n«a) Emballages extérieurs robustes;\nb) Enveloppes de protection (par exemple harasses complètement fermées ou harasses en bois); ou\nc) Palettes ou autres dispositifs de manutention.»."]}