{"id":"bgbl2-2013-10-6","kind":"bgbl2","year":2013,"number":10,"date":"2013-05-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/10#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-10-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_10.pdf#page=13","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern","law_date":"2013-03-19T00:00:00Z","page":421,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 16. Mai 2013                           421\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,\ndas anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung\nund Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung\nund der Maßnahmen zum Schutz von Kindern\nVom 19. März 2013\nDas Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit,\ndas anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenar-\nbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum\nSchutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61\nAbsatz 2 für\nLesotho                                                                           am 1. Juni 2013\nRussische Föderation*                                                             am 1. Juni 2013\nnach Maßgabe von Erklärungen nach den Artikeln 34, 54 und 55 des Über-\neinkommens\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n13. Dezember 2012 (BGBl. 2013 II S. 155).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net ein-\nsehbar.\nBerlin, den 19. März 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. P a s c a l H e c t o r"]}