{"id":"bgbl2-2013-10-13","kind":"bgbl2","year":2013,"number":10,"date":"2013-05-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/10#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-10-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_10.pdf#page=21","order":13,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Universität der Vereinten Nationen über das Vizerektorat der Universität der Vereinten Nationen in Europa und das Institut für Umwelt und menschliche Sicherheit der Universität der Vereinten Nationen und über das gleichzeitige Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung","law_date":"2013-03-25T00:00:00Z","page":429,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 16. Mai 2013  429\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen\nVom 20. März 2013\nDas Übereinkommen vom 14. Januar 1975 über die Registrierung von in den\nWeltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. 1979 II S. 650, 651) ist nach seinem\nArtikel VIII Absatz 4 für\nLitauen                                                      am 8. März 2013\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n16. April 2012 (BGBl. II S. 520).\nBerlin, den 20. März 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. P a s c a l H e c t o r\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\nder Vereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Universität der Vereinten Nationen\nüber das Vizerektorat der Universität der Vereinten Nationen in Europa\nund das Institut für Umwelt und menschliche Sicherheit\nder Universität der Vereinten Nationen\nund über das gleichzeitige Inkrafttreten\nder dazugehörigen Verordnung\nVom 25. März 2013\nNach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 12. Oktober 2012 zu der Verein-\nbarung vom 25. Mai 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Universität der Vereinten Nationen über das Vizerektorat\nder Universität der Vereinten Nationen in Europa und das Institut für Umwelt und\nmenschliche Sicherheit der Universität der Vereinten Nationen (BGBl. 2012 II\nS. 1134, 1136) wird bekannt gemacht, dass die Vereinbarung nach ihren\nSchlussbestimmungen\nam 17. Dezember 2012\nin Kraft getreten ist.\nGleichzeitig wird nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 12. Oktober\n2012 bekannt gemacht, dass diese nach ihrem Artikel 3 Absatz 1 am 17. De-\nzember 2012 in Kraft getreten ist.\nBerlin, den 25. März 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y"]}