{"id":"bgbl2-2012-4-29","kind":"bgbl2","year":2012,"number":4,"date":"2012-02-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/4#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-4-29/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_4.pdf#page=29","order":29,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen","law_date":"2012-01-17T00:00:00Z","page":117,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 10. Februar 2012 117\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Zypern\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung\nund zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern\nvom Einkommen und vom Vermögen\nVom 17. Januar 2012\nNach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 1. November 2011 zu dem Abkom-\nmen vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nRepublik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung\nder Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom\nVermögen (BGBl. 2011 II S. 1068, 1069) wird bekannt gemacht, dass das Ab-\nkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 1\nam 16. Dezember 2011\nin Kraft getreten ist.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 30 Absatz 3 dieses Ab-\nkommens das Abkommen vom 9. Mai 1974 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung\nauf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1977 II\nS. 488, 489)\nmit Ablauf des 15. Dezember 2011\naußer Kraft getreten ist und keine Anwendung mehr findet\na) bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach\ndem 1. Januar 2012 gezahlt werden;\nb) bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar\n2012 erhoben werden.\nBerlin, den 17. Januar 2012\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r"]}