{"id":"bgbl2-2012-29-2","kind":"bgbl2","year":2012,"number":29,"date":"2012-10-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/29#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-29-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_29.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung über die Anwendung von Verträgen auf die in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande","law_date":"2012-08-29T00:00:00Z","page":1027,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 2012           1027\nBekanntmachung\nüber die Anwendung von Verträgen\nauf die in der Karibik belegenen Gebiete\ndes Königreichs der Niederlande\nVom 29. August 2012\nDie Regierung des Königreichs der Niederlande hat der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland die nachfolgend auszugsweise wiedergegebene\nVerbalnote vom 7. Oktober 2010 übermittelt:\n„Die Botschaft des Königreichs der Niederlande beehrt sich, das Auswärtige Amt der\nBundesrepublik Deutschland auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen, der im Zusammen-\nhang mit vom Königreich der Niederlande geschlossenen völkerrechtlichen Übereinkünften\nvon Bedeutung ist.\nDas Königreich der Niederlande besteht bisher aus drei Teilen: den Niederlanden, den\nNiederländischen Antillen und Aruba, wobei die Niederländischen Antillen die Inseln\nCuraçao, Sint Maarten, Bonaire, Sint Eustatius und Saba umfassen.\nMit Wirkung vom 10. Oktober 2010 hören die Niederländischen Antillen auf zu be-\nstehen. Ab diesem Tag besteht das Königreich aus vier Teilen, nämlich den Niederlanden,\nAruba, Curaçao und Sint Maarten.\nCuraçao und Sint Maarten werden dann, ebenso wie Aruba und bisher schon die Nieder-\nländischen Antillen, innere Selbstverwaltung innerhalb des Königreichs genießen.\nEs handelt sich hier um eine Änderung der internen verfassungsrechtlichen Struktur des\nKönigreichs der Niederlande; das Königreich als solches bleibt unverändert das Rechts-\nsubjekt, mit dem völkerrechtliche Übereinkünfte geschlossen werden. Diese Änderung hat\ndaher keine Konsequenzen für die vom Königreich geschlossenen und für die Nieder-\nländischen Antillen geltenden Übereinkünfte; diese behalten, einschließlich der gegebe-\nnenfalls eingelegten Vorbehalte, ihre Gültigkeit für Curaçao und Sint Maarten.\nDie übrigen Inseln der Niederländischen Antillen – Bonaire, Sint Eustatius und Saba –\nwerden Bestandteil der Niederlande und bilden als solche den ,karibischen Teil der\nNiederlande‘. Die bisher für die Niederländischen Antillen geltenden Übereinkünfte bleiben\nauch für diese Inseln in Kraft. Die Zuständigkeit für ihre Durchführung geht auf die Regie-\nrung der Niederlande über.\n…“\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n9. April 1987 (BGBl. II S. 255).\nBerlin, den 29. August 2012\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. N e y"]}