{"id":"bgbl2-2012-26-2","kind":"bgbl2","year":2012,"number":26,"date":"2012-09-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/26#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-26-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_26.pdf#page=7","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Strategic Resources, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-18-04)","law_date":"2012-06-28T00:00:00Z","page":927,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 10. September 2012 927\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Strategic Resources, Inc.“\n(Nr. DOCPER-TC-18-04)\nVom 28. Juni 2012\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Ok-\ntober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom\n18. März 1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021,\n1022; 1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwech-\nsel vom 17. April 2012 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unterneh-\nmen „Strategic Resources, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-18-04) geschlossen worden.\nDie Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 17. April 2012\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 28. Juni 2012\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y","928 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 10. September 2012\nAuswärtiges Amt                                                  Berlin, den 17. April 2012\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika den\nEingang der Verbalnote Nr. 159 vom 17. April 2012 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 27. März\n1998 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 18. November 2009 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten\nvon Amerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,\ndie mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesre-\npublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika beauftragt\nsind, nachfolgend „die Rahmenvereinbarung“, Folgendes mitzuteilen:\nUm die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der\nVereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehö-\nrigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts mit Dienstleistungen versorgen zu\nkönnen, hat die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen\nStrategic Resources, Inc. einen Vertrag zur Truppenbetreuung auf der Grundlage der bei-\ngefügten Vertragsniederschrift Nummer DOCPER-TC-18-04 geschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem\nUnternehmen Strategic Resources, Inc. zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und\nVergünstigungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt\nwerden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vor,\neine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppen-\nstatut zu schließen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Unternehmen Strategic Resources, Inc. wird im Rahmen seines Vertrags zur Trup-\npenbetreuung für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten\nTruppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges so-\nwie die Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts ausschließlich folgen-\nde Dienstleistungen erbringen:\nDer Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Verhinderung häuslicher Gewalt durch\nBeratung, Training und Prävention für Opfer häuslicher Gewalt. Zu den Aufgaben zählen\nKontaktaufnahme und Vereinbarungen mit bestehenden Unterstützungsakteuren in der\nGemeinschaft, die das Leben von Soldaten, Familienangehörigen und Zivilisten in der\nmilitärischen Gemeinschaft, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unterstützen und\ndarauf Einfluss nehmen können. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Übergangsunter-\nstützung geleistet wird und dass angemessener Kontakt zu zivilen Verbindungsstellen\naufrechterhalten wird, um Lücken im Dienstleistungsangebot des Standorts zu schlie-\nßen. Dieser Vertrag umfasst die folgenden Tätigkeiten: „Family Service Coordinator“\nund „Family Advocacy Counselor“.\n2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung werden diesem Unternehmen die\nBefreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des Zusatz-\nabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt.\n3. Das Unternehmen Strategic Resources, Inc. wird in der Bundesrepublik Deutschland\nausschließlich für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten\nTruppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges so-\nwie die Angehörigen beider tätig.\n4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung vereinbarten Be-\nstimmungen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buch-\nstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeitnehmern des\noben genannten Unternehmens, deren Tätigkeiten unter Nummer 1 aufgeführt sind,\nwenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die gleichen Befreiungen\nund Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der\nVereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staaten von\nAmerika sie ihnen beschränken.\n5. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen der Rahmenvereinbarung.\n6. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n7. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag über die Erbringung der unter\nNummer 1 genannten Dienstleistungen auf der Grundlage der Vertragsniederschrift\nNummer DOCPER-TC-18-04 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen Strategic Resources, Inc. endet. Sie tritt außerdem\naußer Kraft, wenn das Auswärtige Amt nicht spätestens zwei Wochen nach Ablauf der\nvorausgegangenen Leistungsaufforderung eine nachfolgende Leistungsaufforderung\nerhält. Eine Zusammenfassung dieses Vertrags mit einer Laufzeit vom 19. März 2012\nbis 18. Februar 2015 (Memorandum for Record) ist dieser Vereinbarung beigefügt. Die"]}