{"id":"bgbl2-2012-24-8","kind":"bgbl2","year":2012,"number":24,"date":"2012-08-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/24#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-24-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_24.pdf#page=8","order":8,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit","law_date":"2012-06-15T00:00:00Z","page":736,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["736 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2012\na) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erbringt ihre Leistungen durch die\nin Nummer 1 und 3 genannten Durchführungsorganisationen;\nb) die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten beauftragt das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten – Abteilung für technische und wissenschaftliche\nZusammenarbeit – als Kontaktstelle für die Durchführungsorganisationen.\n8. Die Bestimmungen des Abkommens vom 8. Oktober 1997 über Technische Zusam-\nmenarbeit gelten entsprechend für diese Vereinbarung.\n9. Das Büro ist für die Klärung sämtlicher arbeitsrechtlicher Forderungen bei den zu-\nständigen mexikanischen Behörden verantwortlich, die sich aus der Einstellung von\nOrtskräften ergeben könnten.\n10. Diese Vereinbarung gilt für ein (1) Jahr und verlängert sich um jeweils ein (1) weiteres\nJahr, sofern nicht eine der Regierungen sie durch schriftliche Mitteilung an die andere\nRegierung drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer kündigt.\n11. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten mit den unter den Num-\nmern 1 bis 11 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die\ndas Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer Exzellenz\neine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Ant-\nwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Frau Ministerin, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nEdmund Duckwitz\nIhrer Exzellenz\nder Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten\nder Vereinigten Mexikanischen Staaten\nFrau Patricia Espinosa Cantellano\nMexiko-Stadt\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit\nVom 15. Juni 2012\nDas Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staaten-\nlosigkeit (BGBl. 1977 II S. 597, 598) wird nach seinem Artikel 18 Absatz 2 für\nMoldau, Republik                                                      am 18. Juli 2012\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n3. April 2012 (BGBl. II S. 471).\nBerlin, den 15. Juni 2012\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r"]}