{"id":"bgbl2-2012-2-7","kind":"bgbl2","year":2012,"number":2,"date":"2012-01-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/2#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-2-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_2.pdf#page=31","order":7,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen","law_date":"2011-12-13T00:00:00Z","page":47,"pdf_page":31,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 20. Januar 2012 47\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-ungarischen Abkommens\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung\nund zur Verhinderung der Steuerverkürzung\nauf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nVom 13. Dezember 2011\nNach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. September 2011 zu dem\nAbkommen vom 28. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver-\nhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen\nund vom Vermögen (BGBl. 2011 II S. 919, 920) wird bekannt gemacht, dass das\nAbkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 2\nam 30. Dezember 2011\nin Kraft tritt.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 30 Absatz 3 dieses\nAbkommens das Abkommen vom 18. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbe-\nsteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen\n(BGBl. 1979 II S. 626, 627)\nmit Ablauf des 29. Dezember 2011\nwie folgt außer Kraft tritt: Es ist nicht mehr anzuwenden\na) bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach\ndem 1. Januar 2012 gezahlt werden;\nb) bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar\n2012 erhoben werden;\nc) im Falle seines Artikels 20 Absatz 1 im Hinblick auf die Steuerbefreiung ab\ndem Tag, an dem der darin genannte Zeitraum abgelaufen ist.\nBerlin, den 13. Dezember 2011\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r"]}