{"id":"bgbl2-2012-2-6","kind":"bgbl2","year":2012,"number":2,"date":"2012-01-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/2#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-2-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_2.pdf#page=30","order":6,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Trilateralen Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich Film","law_date":"2011-12-12T00:00:00Z","page":46,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["46 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 20. Januar 2012\n5. Das in Nummer 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einvernehmen zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Usbekistan\ndurch andere Vorhaben ersetzt werden. Wird das unter Nummer 1 genannte Vorhaben\ndurch ein Vorhaben ersetzt, das die besonderen Voraussetzungen für die Förderung im\nWege eines Finanzierungsbeitrages (Umweltschutz, soziale Infrastruktur, Kreditgaran-\ntiefonds für mittelständische Betriebe, Maßnahmen zur Verbesserung der gesellschaft-\nlichen Stellung der Frau) erfüllt, so kann ein Finanzierungsbeitrag, andernfalls ein\nDarlehen gewährt werden.\n6. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n27. Dezember 2010 über Finanzielle Zusammenarbeit auch für diese Vereinbarung.\n7. Diese Vereinbarung wird in deutscher und russischer Sprache geschlossen, wobei je-\nder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Usbekistan mit den unter Nummern 1 bis 7\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nWolfgang Neuen\nSeiner Exzellenz\ndem Vizepremier, Außenminister\nder Republik Usbekistan\nHerrn Eljor Madshidowitsch Ganiev\nTaschkent\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes Trilateralen Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland,\nder Regierung der Republik Österreich\nund der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft\nüber die Zusammenarbeit im Bereich Film\nVom 12. Dezember 2011\nDas in Berlin am 11. Februar 2011 unterzeichnete Trilaterale Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der\nRepublik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft\nüber die Zusammenarbeit im Bereich Film (BGBl. 2011 II S. 559, 560) ist nach\nseinem Artikel 14 Absatz 2 für die\nBundesrepublik Deutschland                                        am 23. Juni 2011\nin Kraft getreten.\nFerner ist das Abkommen nach seinem Artikel 14 Absatz 2 für\nÖsterreich                                                        am 23. Juni 2011\nSchweiz                                                           am 23. Juni 2011\nin Kraft getreten.\nBerlin, den 12. Dezember 2011\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r"]}