{"id":"bgbl2-2012-17-4","kind":"bgbl2","year":2012,"number":17,"date":"2012-05-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/17#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-17-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_17.pdf#page=30","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 2000 über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verschmutzung durch gefährliche und schädliche Stoffe","law_date":"2012-04-16T00:00:00Z","page":550,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["550   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 30. Mai 2012\n8. Im Falle der Verletzung der Bestimmungen der Rahmenvereinbarung oder dieser\nVereinbarung durch das oben genannte Unternehmen kann eine Vertragspartei dieser\nVereinbarung jederzeit diese Vereinbarung nach vorhergehenden Konsultationen durch\nNotifikation kündigen; die Vereinbarung tritt drei Monate nach ihrer Kündigung außer\nKraft. Maßgebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Tag ihres Eingangs bei\nder anderen Vertragspartei.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 8 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkom-\nmens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 24. Februar 2012 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Aus-\nwärtige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit-\nzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß\nbilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 54 vom\n24. Februar 2012 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\ngemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am\n24. Februar 2012 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen\nverbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Protokolls von 2000\nüber Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit\nauf dem Gebiet der Verschmutzung durch gefährliche und schädliche Stoffe\nVom 16. April 2012\nDas Protokoll von 2000 vom 15. März 2000 über Vorsorge, Bekämpfung und\nZusammenarbeit auf dem Gebiet der Verschmutzung durch gefährliche und\nschädliche Stoffe (BGBl. 2007 II S. 1434, 1435) wird nach seinem Artikel 15 Ab-\nsatz 3 für\nNorwegen                                                            am 16. Mai 2012\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n13. April 2011 (BGBl. II S. 579).\nBerlin, den 16. April 2012\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y"]}