{"id":"bgbl2-2012-14-9","kind":"bgbl2","year":2012,"number":14,"date":"2012-05-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/14#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-14-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_14.pdf#page=47","order":9,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Streitkräfteaufenthaltsabkommens","law_date":"2012-03-23T00:00:00Z","page":447,"pdf_page":47,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 2012           447\nrung jederzeit diese Vereinbarung nach vorhergehenden Konsultationen durch Notifika-\ntion kündigen; die Vereinbarung tritt drei Monate nach ihrer Kündigung außer Kraft.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 8 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkom-\nmens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 20. April 2011 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit-\nzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß\nbilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 0164 vom\n20. April 2011 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß\nArtikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am 20. April 2011\nin Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-schweizerischen Streitkräfteaufenthaltsabkommens\nVom 23. März 2012\nNach Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung vom\n25. Juni 2010 zum deutsch-schweizerischen Streitkräfte-\naufenthaltsabkommen (BGBl. 2010 II S. 550, 551) wird\nbekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem\nArtikel 13\nam 17. Juni 2010\nin Kraft getreten ist.\nBerlin, den 23. März 2012\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r"]}