{"id":"bgbl2-2012-11-14","kind":"bgbl2","year":2012,"number":11,"date":"2012-04-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/11#page=41","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-11-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_11.pdf#page=41","order":14,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „HP Enterprise Services, LLC“ (Nr. DOCPER-IT-15-02)","law_date":"2012-03-05T00:00:00Z","page":329,"pdf_page":41,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 12. April 2012 329\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „HP Enterprise Services, LLC“\n(Nr. DOCPER-IT-15-02)\nVom 5. März 2012\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Okto-\nber 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom 18. März\n1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021, 1022;\n1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel vom\n30. November 2011 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unterneh-\nmen „HP Enterprise Services, LLC“ (Nr. DOCPER-IT-15-02) geschlossen worden.\nDie Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 30. November 2011\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 5. März 2012\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r","330 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 12. April 2012\nAuswärtiges Amt                                             Berlin, den 30. November 2011\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika den\nEingang der Verbalnote Nr. 0542 vom 30. November 2011 zu bestätigen, die wie folgt\nlautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 27. März\n1998 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 18. November 2009 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten\nvon Amerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,\ndie mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesrepu-\nblik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika beauftragt\nsind, nachfolgend „die Rahmenvereinbarung“, Folgendes mitzuteilen:\nUm die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Ver-\neinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen\nbeider im Sinne des NATO-Truppenstatuts mit Dienstleistungen versorgen zu können, hat\ndie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen HP Enterprise\nServices, LLC einen Vertrag zur Truppenbetreuung auf der Grundlage der beigefügten\nVertragsniederschrift Nummer DOCPER-IT-15-02 geschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem\nUnternehmen HP Enterprise Services, LLC zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und\nVergünstigungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt\nwerden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vor,\neine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppen-\nstatut zu schließen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Unternehmen HP Enterprise Services, LLC wird im Rahmen seines Vertrags zur\nTruppenbetreuung für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationier-\nten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges\nsowie die Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts ausschließlich\nfolgende Dienstleistungen erbringen:\nBetriebsunterstützung folgender Computersysteme, die dazu beitragen, Berechtigungs-\nnachweise für die Identifizierung und den Zugang zu Einrichtungen des US-Vertei-\ndigungsministeriums zu erstellen, wodurch die Sicherheit der US-Militärstandorte im\neuropäischen Einsatzgebiet verbessert wird: Defense Enrollment Eligibility Reporting\nSystem (DEERS), Real-Time Automated Personnel Identification System (RAPIDS) und\nInstallation Access Control System (IACS). Dies umfasst die vollständige Datenbankver-\nwaltung sowie Hilfe bei Problemen vor Ort im Zusammenhang mit Systemzugang,\nHardware, Client-Application-Ausführung, Installation oder Neuaufstellung von Hard-\nware, wichtige Netzwerkänderungen und Angelegenheiten im Zusammenhang mit der\nörtlichen Infrastruktur. Dieser Vertrag umfasst die folgenden Tätigkeiten: „System\nEngineer – Advanced“, „Software Specialist“ und „Site Manager“.\n2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung werden diesem Unternehmen die\nBefreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des Zusatz-\nabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt.\n3. Das Unternehmen HP Enterprise Services, LLC wird in der Bundesrepublik Deutschland\nausschließlich für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten\nTruppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges\nsowie die Angehörigen beider tätig.\n4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung vereinbarten Bestim-\nmungen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buch-\nstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeitnehmern des\noben genannten Unternehmens, deren Tätigkeiten unter Nummer 1 aufgeführt sind,\nwenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die gleichen Befreiungen\nund Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der\nVereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staaten von\nAmerika sie ihnen beschränken.\n5. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen der Rahmenvereinbarung.\n6. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n7. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag über die Erbringung der unter\nNummer 1 genannten Dienstleistungen auf der Grundlage der Vertragsniederschrift\nNummer DOCPER-IT-15-02 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen HP Enterprise Services, LLC endet. Sie tritt außerdem\naußer Kraft, wenn das Auswärtige Amt nicht spätestens zwei Wochen nach Ablauf der\nvorausgegangenen Leistungsaufforderung eine nachfolgende Leistungsaufforderung","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 12. April 2012         331\nerhält. Eine Zusammenfassung dieses Vertrags mit einer Laufzeit vom 6. Oktober 2011\nbis 5. März 2012 (Memorandum for Record) ist dieser Vereinbarung beigefügt. Die\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland eine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die Botschaft\nder Vereinigten Staaten von Amerika teilt dem Auswärtigen Amt die Beendigung oder\nVerlängerung des Vertrags unverzüglich mit.\n8. Im Falle der Verletzung der Bestimmungen der Rahmenvereinbarung oder dieser\nVereinbarung durch das oben genannte Unternehmen kann eine Vertragspartei dieser\nVereinbarung jederzeit diese Vereinbarung nach vorhergehenden Konsultationen durch\nNotifikation kündigen; die Vereinbarung tritt drei Monate nach ihrer Kündigung außer\nKraft. Maßgebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Tag ihres Eingangs bei\nder anderen Vertragspartei.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 8 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkom-\nmens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 30. November 2011 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Aus-\nwärtige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit-\nzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß\nbilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 0542 vom\n30. November 2011 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\ngemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am\n30. November 2011 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleicher-\nmaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}