{"id":"bgbl2-2012-10-9","kind":"bgbl2","year":2012,"number":10,"date":"2012-04-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/10#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-10-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_10.pdf#page=19","order":9,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Quantum Research International, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-28-03)","law_date":"2012-03-15T00:00:00Z","page":275,"pdf_page":19,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. April 2012 275\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Quantum Research International, Inc.“\n(Nr. DOCPER-AS-28-03)\nVom 15. März 2012\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Okto-\nber 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom 18. März\n1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021, 1022;\n1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel\nvom 17. Februar 2011 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „Quantum Research International, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-28-03)\ngeschlossen worden. Die Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 17. Februar 2011\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 15. März 2012\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r","276 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. April 2012\nAuswärtiges Amt                                              Berlin, den 17. Februar 2011\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika den\nEingang der Verbalnote Nr. 0077 vom 17. Februar 2011 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 29. Juni\n2001 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 28. Juli 2005 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die\nmit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundesrepublik\nDeutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind, nachfolgend\n„die Rahmenvereinbarung“, Folgendes mitzuteilen:\nUm die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten\nStaaten von Amerika mit Dienstleistungen versorgen zu können, hat die Regierung\nder Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Quantum Research\nInternational, Inc. einen Vertrag auf Basis der beigefügten Vertragsniederschrift Nummer\nDOCPER-AS-28-03 über die Erbringung von Analytischen Dienstleistungen geschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem\nUnternehmen Quantum Research International, Inc. zur Erleichterung der Tätigkeit Be-\nfreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-\nTruppenstatut gewährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zu-\nsatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zu schließen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Unternehmen Quantum Research International, Inc. wird im Rahmen seines\nVertrags zur Bereitstellung von Analytischen Dienstleistungen für die im Sinne des\nNATO-Truppenstatuts in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der\nVereinigten Staaten von Amerika folgende Dienstleistungen erbringen:\nUnit Set Fielding and Transformation Coordination Cells dienen als Anlaufstelle der\nAbteilung Integration für den Bereich Truppenentwicklung der Stabsabteilung G8 für\nAngelegenheiten im Zusammenhang mit der Transformation des Heeres (Army),\neinschließlich Unterstützung von Integrations- und Synchronisationsbemühungen,\nTruppenmodernisierung, modularer Truppenumwandlung, Programmeinführung für\neinzelne Einheiten sowie Tätigkeiten im Rahmen der Einheitenstationierung. Die G8-\nVerbindungsaufgaben vernetzen die Verantwortlichkeiten und Interessen der wichtigs-\nten Standorte, des Hauptkommandobereiches und des Ministeriums, damit die Ziele\nim Zusammenhang mit der Modernisierung der Armee schnell und effizient erreicht\nwerden können. Hierbei werden je nach Bedarf Aufgaben im Bereich Transformation\nund USF übernommen, und die Verbindungsstellen dienen auch zur Erfassung der\npraktischen Erfahrungen. Dieser Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit: „Military\nPlanner“ (Anhang I Nummer 1 der Rahmenvereinbarung).\n2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung und nach Maßgabe der darin ver-\neinbarten Rahmenbedingungen, insbesondere auch der Nummer 4, werden diesem\nUnternehmen die Befreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buch-\nstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt.\n3. Das Unternehmen Quantum Research International, Inc. wird in der Bundesrepublik\nDeutschland ausschließlich für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten\nTruppen der Vereinigten Staaten von Amerika tätig.\n4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung vereinbarten Bestim-\nmungen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buch-\nstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeitnehmern des\noben genannten Unternehmens, deren Tätigkeiten unter Nummer 1 aufgeführt sind,\nwenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die gleichen Befreiungen\nund Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der\nVereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staaten von\nAmerika sie ihnen beschränken.\n5. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen der Rahmenvereinbarung.\n6. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n7. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag über die Erbringung der unter\nNummer 1 genannten Dienstleistungen auf der Grundlage der Vertragsniederschrift\nNummer DOCPER-AS-28-03 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen Quantum Research International, Inc. endet. Sie tritt\naußerdem außer Kraft, wenn das Auswärtige Amt nicht spätestens zwei Wochen nach\nAblauf der vorausgegangenen Leistungsaufforderung eine nachfolgende Leistungs-\naufforderung erhält. Eine Kopie des Vertrags mit einer Laufzeit vom 1. Februar 2011"]}