{"id":"bgbl2-2012-10-14","kind":"bgbl2","year":2012,"number":10,"date":"2012-04-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2012/10#page=25","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2012-10-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2012/bgbl2_2012_10.pdf#page=25","order":14,"title":"Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2012-03-20T00:00:00Z","page":281,"pdf_page":25,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. April 2012                 281\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 20. März 2012\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 23. Februar 2006/6. September 2006 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Föderativen Republik Brasilien über\nFinanzielle Zusammenarbeit („Basissanitärprogramm\nPiauí II“) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 8. Mai 2009\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 20. März 2012\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea\nDer Botschafter                                                Brasilia, den 23. Februar 2006\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, lhnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 24. Oktober 1991 zwischen unseren beiden Regie-\nrungen über Finanzielle Zusammenarbeit über 304 858 202,– DM (in Worten: dreihundert-\nvier Millionen achthundertachtundfünfzigtausendzweihundertzwei Deutsche Mark) – im\nFolgenden „Abkommen“ genannt – und auf die Verbalnote Nr. 309 vom 7. Juni 2003,\nGz.: WZ 444/PI/2003 folgende Vereinbarung über das Vorhaben „Basisgesundheitspro-\ngramm Piauí“ vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der Föde-\nrativen Republik Brasilien und dem Bundesstaat Piauí, bei der KfW Bankengruppe,\nFrankfurt am Main, für das in Artikel 1 Absatz 1 des Abkommens genannte Vorhaben\n„Basisgesundheitsprogramm Piauí“ gemäß Artikel 1 Absatz 7 einen zusätzlichen, nicht-\nrückzahlbaren Finanzierungsbeitrag von bis zu 5 000 000,– EUR (in Worten: fünf Millio-\nnen Euro) zu erhalten.\nDas in oben genanntem Abkommen erwähnte Vorhaben „Basisgesundheitsprogramm\nPiauí“ wurde in beiderseitigem Einvernehmen zum Vorhaben „Basissanitärprogramm\nPiauí“. Dieses befindet sich zur Zeit in Umsetzung. Die nunmehr ermöglichte Erweite-\nrung des Programms durch den oben genannten Finanzierungsbeitrag erhält den Titel\n„Basissanitärprogramm Piauí II“.\n2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens auch für diese Vereinbarung mit\nAusnahme von Artikel 2 Absatz 2.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlossen, wo-\nbei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit den unter Nummern 1\nbis 3 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nFr i e d r i c h Pro t v o n K u n o w\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Beziehungen\nder Republik Brasilien\nHerrn Celso Amorim\nBrasilia"]}