{"id":"bgbl2-2011-25-6","kind":"bgbl2","year":2011,"number":25,"date":"2011-10-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2011/25#page=62","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2011-25-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2011/bgbl2_2011_25.pdf#page=62","order":6,"title":"Bekanntmachung der deutsch-bolivianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2011-08-19T00:00:00Z","page":942,"pdf_page":62,"num_pages":2,"content":["942 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2011\n6. Die Zusage für das unter Nummer 1 genannte Vorhaben und den unter Nummer 1 ge-\nnannten Betrag entfällt ersatzlos, soweit die unter Nummer 5 genannten Verträge nicht\nbis zum 31. Dezember 2016 geschlossen sind. Sollten nur für einen Teil der Zusagen in\ndem vorgesehenen Zeitraum Verträge geschlossen worden sein, so gilt diese Verfalls-\nklausel nur für die noch nicht durch diese Verträge gebundenen Teilbeträge.\n7. Diese Vereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlossen, wo-\nbei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit den unter den Num-\nmern 1 bis 7 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die\ndas Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz\neine Vereinbarung darstellen, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nFr i e d r i c h Pro t v o n K u n o w\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Föderativen Republik Brasilien\nHerrn Celso Amorim\nBrasilia\nBekanntmachung\nder deutsch-bolivianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 19. August 2011\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 19. November 2008/14. Januar 2009 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Bolivien über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit („Wasser für kleine Gemeinden“) ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel\nam 14. Januar 2009\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 19. August 2011\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDorothea Groth","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2011     943\nDer Botschafter                                        La Paz, den 19. November 2008\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungskonsultationen vom 2. Oktober 2008 und\ndas Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 4. Juli 2001 sowie auf das Abkommen\nvom 20. Dezember 2001 zwischen unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Der in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c des zwischen unseren beiden\nRegierungen geschlossenen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit vom\n20. Dezember 2001 für das Vorhaben „Trinkwasserversorgung Oruro“ vorgesehene\nnicht rückzahlbare Finanzierungsbeitrag in Höhe von 511 291,88 EUR (in Worten:\nfünfhundertelftausendzweihunderteinundneunzig Euro und achtundachtzig Cent) wird\nfür das Vorhaben „Wasser für kleine Gemeinden“ umgewidmet, wenn nach Prüfung die\nFörderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n20. Dezember 2001 auch für diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Bolivien mit den unter Nummern 1 bis 3 ge-\nmachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständ-\nnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Verein-\nbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in\nKraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nErich Riedler\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Bolivien\nHerrn David Choquehuanca Céspedes\nLa Paz"]}