{"id":"bgbl2-2011-25-5","kind":"bgbl2","year":2011,"number":25,"date":"2011-10-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2011/25#page=61","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2011-25-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2011/bgbl2_2011_25.pdf#page=61","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2011-07-15T00:00:00Z","page":941,"pdf_page":61,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2011         941\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 15. Juli 2011\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 30. Dezember 2008 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nFöderativen Republik Brasilien über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit („Windparks“) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 30. Dezember 2008\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 15. Juli 2011\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDorothea Groth\nDer Botschafter                                           Brasilia, den 30. Dezember 2008\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Einvernehmen zwischen unseren Regierungen, den Energiesektor\nzum Schwerpunktgebiet unserer Zusammenarbeit zu machen, sowie auf die Verbalnote\nNr. 360, WZ 444/Windpark, vom 25. Juli 2008 und auf die Antwortnote CGFIN/\nDE-I/140/EFIN-RFA-BRAS vom 26. August 2008 folgende Vereinbarung über Finanzielle\nZusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der Föde-\nrativen Republik Brasilien, für das Programm „Windparks“ ein vergünstigtes Darlehen\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau (im Folgenden „KfW“ genannt), das im Rahmen der\nöffentlichen Entwicklungszusammenarbeit gewährt wird, von bis zu 100 000 000,– EUR\n(in Worten: hundert Millionen Euro) zu erhalten, wenn nach Prüfung durch beide Seiten\ndie entwicklungspolitische Förderungswürdigkeit des Vorhabens festgestellt worden\nist. Dieses Vorhaben kann nicht durch andere Vorhaben ersetzt werden.\n2. Ziel des Programms ist es, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in der Föde-\nrativen Republik Brasilien auf dem Gebiet der Windenergie beizutragen.\n3. Die Regierung der Bundesrepublik beauftragt die KfW mit der Ausführung des unter\nder Nummer 1 aufgeführten Programms.\n4. Die Föderative Republik Brasilien beauftragt die Nationale Entwicklungsbank – BNDES\nmit der Ausführung des unter Nummer 1 genannten Programms.\n5. Die Verwendung des unter der Nummer 1 genannten Betrages, die Bedingungen, zu\ndenen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestim-\nmen die zwischen der KfW und der BNDES zu schließenden Verträge, die den in der\nBundesregierung Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien geltenden\nRechtsvorschriften unterliegen."]}