{"id":"bgbl2-2011-25-12","kind":"bgbl2","year":2011,"number":25,"date":"2011-10-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2011/25#page=71","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2011-25-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2011/bgbl2_2011_25.pdf#page=71","order":12,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vierten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)","law_date":"2011-09-14T00:00:00Z","page":951,"pdf_page":71,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2011            951\n6. Benennung der Durchführungsorganisationen\na) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erbringt ihre Leistungen durch die\nin Nummer 1 genannten Durchführungsorganisationen.\nb) Die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos beauftragt das Ministerium\nfür Planung und Investition in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Aus-\nwärtige Angelegenheiten als Ansprechpartner für die Durchführungsorganisationen.\n7. Diese Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren und verlängert sich jeweils um\n2 weitere Jahre, soweit sie nicht von einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf\nder jeweiligen Geltungsdauer schriftlich gekündigt wird.\n8. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n13. Juli 2007 auch für diese Vereinbarung.\n9. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei je-\nder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos mit den unter Num-\nmern 1 bis 9 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die\ndas Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz\neine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Ant-\nwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nPe te r W i e n a n d\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Demokratischen Volksrepublik Laos\nHerrn Dr. Thongloun Sisoulith\nVientiane\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\nder Vierten Änderung des Übereinkommens\nüber den Internationalen Währungsfonds (IWF)\nVom 14. September 2011\nNach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2000 zu der Vierten Ände-\nrung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)\n(BGBl. 2000 II S. 799, 800) wird bekannt gemacht, dass die durch Beschluss\nNr. 52-4 des Gouverneursrats des Internationalen Währungsfonds vom 23. Sep-\ntember 1997 genehmigte Vierte Änderung des Übereinkommens über den Inter-\nnationalen Währungsfonds (BGBl. 1978 II S. 13, 15; 1991 II S. 814, 815) nach\nArtikel XXVIII Buchstabe c des Übereinkommens\nam 10. August 2009\nfür die Bundesrepublik Deutschland und alle anderen Vertragsparteien in Kraft\ngetreten ist.\nDie Annahmeerklärung ist am 21. Juli 2000 an den Internationalen Währungs-\nfonds in Washington übermittelt worden.\nBerlin, den 14. September 2011\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y"]}