{"id":"bgbl2-2011-24-7","kind":"bgbl2","year":2011,"number":24,"date":"2011-09-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2011/24#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2011-24-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2011/bgbl2_2011_24.pdf#page=23","order":7,"title":"Bekanntmachung der deutsch-chinesischen Vereinbarung über das Deutsch-Chinesische Dialogforum","law_date":"2011-08-18T00:00:00Z","page":871,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2011 871\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Fakultativprotokolls zum Übereinkommen\nüber die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen\nund beigeordnetem Personal\nVom 18. August 2011\nDas Fakultativprotokoll vom 8. Dezember 2005 zum Übereinkommen über die\nSicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal\n(BGBl. 2007 II S. 1306, 1307) ist nach seinem Artikel VI Absatz 2 für\nDänemark                                               am        20. Mai 2011\nPolen                                                  am 1. Dezember 2010\nSingapur                                               am        25. Mai 2011\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n10. August 2010 (BGBl. II S. 1074).\nBerlin, den 18. August 2011\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y\nBekanntmachung\nder deutsch-chinesischen Vereinbarung\nüber das Deutsch-Chinesische Dialogforum\nVom 18. August 2011\nDie in Peking am 17. Mai 2010 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem\nAuswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Aus-\nwärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über das Deutsch-Chinesische\nDialogforum ist nach ihrem Artikel 6\nam 17. Mai 2010\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 6 dieser Vereinbarung\ndie in Berlin am 28. September 2005 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem\nAuswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Aus-\nwärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über die Einrichtung des\nDeutsch-Chinesischen Dialogforums (BGBl. 2006 II S. 5, 6)\nmit Ablauf des 16. Mai 2010\naußer Kraft getreten ist.\nBerlin, den 18. August 2011\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y","872           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2011\nVereinbarung\nzwischen dem Auswärtigen Amt\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Volksrepublik China über das Deutsch-Chinesische Dialogforum\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland und das              Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Technik,\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik              Bildung, Kultur und Presse sämtlich zu berücksichtigen. Die Mit-\nChina ( nachstehend als „Vertragsparteien“ bezeichnet), haben             glieder des Forums sollen keine Regierungsfunktion innehaben\nin der Erkenntnis, dass gemäß der am 28. September 2005                   und scheiden bei Wahl in Regierungsämter aus dem Forum aus;\nunterzeichneten „Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt                die Dauer der Mitgliedschaft beträgt vier Jahre.\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für\n(2) Entsprechend den thematischen Schwerpunkten einer\nAuswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über die\nTagung können die Vorsitzenden jeweils bis zu fünf weitere\nEinrichtung des Deutsch-Chinesischen Dialogforums“, das\nPersönlichkeiten ad hoc zur Teilnahme einladen.\nDeutsch-Chinesische Dialogforum (nachstehend als „Forum“\nbezeichnet) seit seiner Gründung einen aktiven und konstruk-                 (3) Die jeweiligen Botschafter und Vertreter beider Außen-\ntiven Beitrag zum Ausbau des Verständnisses und gegenseitigen             ministerien (auf Ebene Referatsleiter oder höher) können zur\nVertrauens zwischen Deutschland und China sowie zur Förde-                fachlichen Begleitung an den Tagungen teilnehmen und zählen\nrung der gesunden und stabilen Entwicklung der Beziehungen                nicht als Mitglieder des Forums. Auch die Teilnahme von Ver-\nzwischen beiden Ländern geleistet hat                                     tretern anderer Regierungsbehörden ist möglich, bedarf aber der\nZustimmung beider Vorsitzender und der Außenministerien. Für\nund in dem Bestreben, das Forum noch besser zur Geltung zu             die Teilnahmekosten der oben genannten Personen gelten die\nbringen,                                                                  Bestimmungen aus Artikel 4.\nFolgendes vereinbart:                                                                               Artikel 4\nDas Forum tritt einmal jährlich alternierend in Deutschland und\nArtikel 1                                    China zusammen; es hat keinen festen Tagungsort. Die gast-\nDas Forum dient dem Ziel, ein regierungsunabhängiges Gremium           gebende Seite entscheidet über den Veranstaltungsort und über-\nzu schaffen, dass durch repräsentative Mitglieder aus Politik,            nimmt die Kosten für Übernachtungen, Verpflegung und Trans-\nWirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Technik, Bildung, Kul-         port während der Tagung im gastgebenden Land. Weitere Kosten\ntur und Presse beratend an der Entwicklung der deutsch-chine-             werden von den Tagungsteilnehmern selbst übernommen.\nsischen freundschaftlichen Zusammenarbeit in allen Bereichen\nmitwirkt. Das Forum soll schriftliche Vorschläge zur Fortentwick-                                      Artikel 5\nlung der bilateralen Beziehungen erarbeiten. Die Tagungen sol-               Die Vertragsparteien stimmen überein, dass sie spätestens\nlen nach Möglichkeit anlässlich oder im Vorfeld von hoch-                 sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Vereinbarung\nrangigen bilateralen Besuchen stattfinden, um zu ermöglichen,             jeweils einen neuen Vorsitzenden und die neuen Mitglieder des\ndass die Vorschläge den Staatsoberhäuptern oder den Regie-                Forums benennen, das eigene Sekretariat festlegen und einander\nrungschefs direkt unterbreitet werden. Die beiden Vorsitzenden            auf diplomatischem Weg darüber schriftlich in Kenntnis setzen.\nkönnen das Ergebnis der Forumstagung auch in einem gemein-\nsamen Brief festhalten, der den Staatsoberhäuptern oder den                                            Artikel 6\nRegierungschefs zugeleitet wird.\nDiese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft\nArtikel 2                                    und hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Die Vereinbarung\nverlängert sich automatisch um jeweils weitere fünf Jahre, sofern\nDie Vertragsparteien benennen jeweils einen Vorsitzenden und           nicht eine Vertragspartei spätestens sechs Monate vor Ablauf der\nbestimmen je ein Sekretariat, das Koordinierungsaufgaben für              jeweiligen Gültigkeitsdauer per schriftlicher Notifikation von der\ndas Forum übernimmt.                                                      anderen Vertragspartei die Beendigung der Vereinbarung ver-\nlangt; maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang\nArtikel 3                                    der Notifikation bei der anderen Vertragspartei.\n(1) Das Forum umfasst insgesamt 30 Mitglieder, beide Seiten            Am Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung tritt die von den\nbenennen jeweils 15 Mitglieder. Die Benennung der Mitglieder              Vertragsparteien am 28.09.2005 in Berlin unterzeichnete „Verein-\ndes Forums erfolgt durch den jeweiligen Vorsitzenden in Abstim-           barung zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik\nmung mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutsch-                  Deutschland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenhei-\nland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der               ten der Volksrepublik China über die Einrichtung des Deutsch-\nVolksrepublik China; dabei sind nach Möglichkeit die Bereiche             Chinesischen Dialogforums“ automatisch außer Kraft.\nGeschehen zu Peking am 17. Mai 2010 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und chinesischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Auswärtige Amt\nder Bundesrepublik Deutschland\nDr. W o l f - R u t h a r t B o r n\nFür das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Volksrepublik China\nFu Y i n g"]}