{"id":"bgbl2-2011-23-1","kind":"bgbl2","year":2011,"number":23,"date":"2011-09-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2011/23#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2011-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2011/bgbl2_2011_23.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung der deutsch-peruanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2011-06-09T00:00:00Z","page":826,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["826 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 15. September 2011\nBekanntmachung\nder deutsch-peruanischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 9. Juni 2011\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 15. März 2007/14. April 2008 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Republik Peru über Finanzielle Zusammenarbeit\n(Begleitmaßnahme „Programm für schnell wirksame Maß-\nnahmen“) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 14. April 2008\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. Juni 2011\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDorothea Groth\nDie Botschaft                                                   Lima, den 15. März 2007\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 4. Dezember 2002, Ab-\nschnitt II, Nummer 1.1 und Abschnitt II, Nummer 2.3.4, auf das Protokoll der Regierungs-\nverhandlungen vom 1. Oktober 2004, Abschnitt III, Nummer 2.3.4 und Anhang 5 sowie das\nProtokoll der Regierungskonsultationen vom 25. November 2005, Anhang 4 sowie auf das\nAbkommen vom 11. März 1998 zwischen unseren beiden Regierungen über Finanzielle\nZusammenarbeit folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Von dem in Artikel 1 Absatz 1 des zwischen unseren beiden Regierungen geschlosse-\nnen Abkommens vom 11. März 1998 für das Vorhaben „Straßenrehabilitierung Olmos\nCorral Quemado“ vorgesehenen Darlehen in Höhe von ursprünglich 10 225 837,62 EUR\n(in Worten: zehn Millionen zweihundertfünfundzwanzigtausendachthundertsiebenund-\ndreißig Euro und zweiundsechzig Cent) wird ein Betrag in Höhe von 1 700 000,– EUR\n(in Worten: eine Million siebenhunderttausend Euro) auf das Vorhaben „Begleitmaß-\nnahme zum Programm für schnell wirksame Maßnahmen“ reprogrammiert.\n2. Die Mittel werden als Finanzierungsbeitrag gewährt.\n3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n11. März 1998 auch für diese Vereinbarung.\n4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Peru mit den unter Nummern 1 bis 4 gemachten\nVorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nDr. C h r i s t o p h M ü l l e r\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Peru\nHerrn José Antonio García Belaúnde\nLima"]}