{"id":"bgbl2-2011-20-4","kind":"bgbl2","year":2011,"number":20,"date":"2011-07-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2011/20#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2011-20-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2011/bgbl2_2011_20.pdf#page=17","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-luxemburgischen Änderungsprotokolls zum Abkommen vom 23. August 1958 zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern","law_date":"2011-04-01T00:00:00Z","page":713,"pdf_page":17,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 28. Juli 2011     713\n3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n29. Juni 2000 auch für diese Vereinbarung.\n4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Bolivien mit den unter den Nummern 1 bis 4\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nErich Riedler\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Bolivien\nHerrn David Choquehuanca Céspedes\nLa Paz\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-luxemburgischen Änderungsprotokolls\nzum Abkommen vom 23. August 1958\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerungen\nund über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe\nauf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nsowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern\nVom 1. April 2011\nNach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 16. Oktober\n2010 zu dem Änderungsprotokoll vom 11. Dezember\n2009 zum Abkommen vom 23. August 1958 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum\nLuxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen\nund über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem\nGebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermö-\ngen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern\n(BGBl. 2010 II S. 1150, 1151) wird bekannt gemacht, dass\ndas Änderungsprotokoll nach seinem Artikel III Absatz 2\nam 23. Dezember 2010\nin Kraft getreten ist.\nBerlin, den 1. April 2011\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r"]}