{"id":"bgbl2-2011-16-3","kind":"bgbl2","year":2011,"number":16,"date":"2011-05-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2011/16#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2011-16-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2011/bgbl2_2011_16.pdf#page=14","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-nicaraguanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2011-04-05T00:00:00Z","page":598,"pdf_page":14,"num_pages":2,"content":["598 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 26. Mai 2011\nBekanntmachung\nder deutsch-nicaraguanischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 5. April 2011\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 5./22. Juni 2009 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Nicaragua über Finanzielle Zusammenarbeit\n(Vorhaben „Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung\nGranada“) in Ausführung des Abkommens vom 23. No-\nvember 1995 über Technische Zusammenarbeit (BGBl.\n2002 II S. 44, 45) und der Vereinbarung vom 6. Dezember\n2005 über Finanzielle Zusammenarbeit (BGBl. 2007 II\nS. 611) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 22. Juni 2009\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 5. April 2011\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. R e i n h a r d T i t t e l - G r o n e f e l d\nDer Geschäftsträger a. i.                                              Managua, den 5. Juni 2009\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Vizeminister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in\nAusführung des Abkommens vom 23. November 1995 zwischen unseren beiden Regie-\nrungen über Technische Zusammenarbeit und der Vereinbarung in der Form eines Noten-\nwechsels über Finanzielle Zusammenarbeit vom 6. Dezember 2005 folgende Vereinbarung\nfür ein Programm der Aus- und Fortbildung des an der Umsetzung des Vorhabens „Trink-\nwasserver- und Abwasserentsorgung Granada“ beteiligten Personals des nicaragua-\nnischen Unternehmens für Trink- und Abwassersysteme (Empresa Nicaragüense de\nAcueductos y Alcantarillados – ENACAL) vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Nica-\nragua fördern gemeinsam das Vorhaben „Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung\nGranada“.\n2. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland stellt für das Vorhaben Personal- und\nSachleistungen sowie Finanzierungsbeiträge im Gesamtwert von bis zu 900 000,– EUR\n(in Worten: neunhunderttausend Euro) zur Verfügung. Sie beauftragt mit der Durch-\nführung die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt am Main.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 26. Mai 2011           599\n3. Die Regierung der Republik Nicaragua beauftragt mit der Durchführung des Vorhabens\ndas nicaraguanische Unternehmen für Trink- und Abwassersysteme (ENACAL). Sie ge-\nwährleistet eine eigene aufgeschlüsselte Haushaltsplanung zur Sicherung einer stetigen\nDurchführung des Vorhabens und stellt sicher, dass die von ihr mit der Durchführung\nbeauftragte Institution die für das Vorhaben notwendigen Leistungen erbringt.\n4. Einzelheiten des Vorhabens und der zu erbringenden Leistungen und Verpflichtungen\nwurden in einem Finanzierungs- und Durchführungsvertrag zwischen der Republik\nNicaragua, der KfW und dem Unternehmen für Trink- und Abwassersysteme (ENACAL)\nvom 24. Oktober 2006 festgelegt, der den in der Bundesrepublik Deutschland gelten-\nden Rechtsvorschriften unterliegt.\n5. Die Regierung der Republik Nicaragua befreit die im Auftrag und auf Kosten der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland für das Vorhaben gelieferten Materialien,\nFahrzeuge, Güter und Ausrüstungsgegenstände sowie Ersatzteile von Lizenzen, Zoll-,\nHafen-, Einfuhr-, Ausfuhr- und sonstigen öffentlichen Abgaben sowie von Lager-\ngebühren und stellt die unverzügliche Entzollung sicher.\n6. Die Regierung der Republik Nicaragua stellt die KfW von sämtlichen Steuern und sons-\ntigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der\nErfüllung des unter Nummer 4 genannten Finanzierungs- und Durchführungsvertrags\nentstehen.\n7. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n23. November 1995 über Technische Zusammenarbeit und der Vereinbarung in der\nForm eines Notenwechsels über Finanzielle Zusammenarbeit vom 6. Dezember 2005\nauch für diese Vereinbarung.\n8. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Nicaragua mit den unter den Nummern 1 bis 8\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nBurger\nSeiner Exzellenz\nHerrn Valdrack Jaentschke\nVizeminister-Sekretär für wirtschaftliche Beziehungen und Kooperation\nMinisterium für Auswärtige Beziehungen der Republik Nicaragua\nManagua"]}