{"id":"bgbl2-2010-9-5","kind":"bgbl2","year":2010,"number":9,"date":"2010-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/9#page=28","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-9-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_9.pdf#page=28","order":5,"title":"Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2010-03-01T00:00:00Z","page":244,"pdf_page":28,"num_pages":1,"content":["244                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2010\nBekanntmachung\ndes deutsch-albanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 1. März 2010\nDas in Tirana am 16. Januar 2008 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Ministerrat der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (1998, 2001 und 2006)\nist nach seinem Artikel 5\nam 5. Januar 2009\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 1. März 2010\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDorothee Fiedler\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerrat der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (1998, 2001 und 2006)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                          Artikel 1\nund                                    (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\nder Ministerrat der Republik Albanien –               licht es dem Ministerrat der Republik Albanien und/oder ande-\nren, von beiden Regierungen gemeinsam auszuwählenden\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen         Empfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik            am Main (KfW) einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von insge-\nAlbanien,                                                           samt 3 556 000 Euro (in Worten: drei Millionen fünfhundert-\nsechsundfünfzigtausend Euro) für das Vorhaben „Grenzüber-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch        schreitendes Reservat der Biosphäre in Prespa“ zu erhalten,\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und       wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieses Vorhabens\nzu vertiefen,                                                       festgestellt worden ist.\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-        (2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                          men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerrat der Republik Albanien durch andere Vor-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung    haben ersetzt werden.\nin Albanien beizutragen,\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen vom             dem Ministerrat der Republik Albanien zu einem späteren Zeit-\n5. Dezember 2001 sowie vom 12. September 2006 in Tirana –           punkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorberei-\ntung des in Absatz 1 genannten Vorhabens oder für notwendige\nsind wie folgt übereingekommen:                                  Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung des in"]}