{"id":"bgbl2-2010-9-11","kind":"bgbl2","year":2010,"number":9,"date":"2010-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/9#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-9-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_9.pdf#page=34","order":11,"title":"Bekanntmachung über die infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon von der Europäischen Union angetretene Rechtsnachfolge der Europäischen Gemeinschaft als Vertragspartei völkerrechtlicher Verträge","law_date":"2010-03-02T00:00:00Z","page":250,"pdf_page":34,"num_pages":1,"content":["250 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2010\nBekanntmachung\nüber die infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon\nvon der Europäischen Union angetretene Rechtsnachfolge\nder Europäischen Gemeinschaft als Vertragspartei\nvölkerrechtlicher Verträge\nVom 2. März 2010\nI.\nGemäß Artikel 1 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union in seiner\ndurch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung (BGBl. 2008 II S. 1038,\n1039; BGBl. 2009 II S. 1223) ist seit dem 1. Dezember 2009 anstelle der Euro-\npäischen Gemeinschaft die Europäische Union als Vertragspartei aller völker-\nrechtlichen Verträge, deren Vertragspartner die Europäische Gemeinschaft war,\nanzusehen.\nII.\nMit Schreiben vom 30. November 2009 an den Generalsekretär der Vereinten\nNationen, dessen deutsche Übersetzung nachstehend wiedergegeben wird,\nhaben der Präsident des Rates der Europäischen Union und der Präsident der\nKommission der Europäischen Gemeinschaft Folgendes mitgeteilt:\n„Rat der                                                      Kommission der\nEuropäischen Union                                            Europäischen Gemeinschaft\nDer Präsident                                                 Der Präsident\nBrüssel, 30. November 2009\nS. E. Herrn Ban Ki-moon\nGeneralsekretär der Vereinten Nationen\nUnited Nations Plaza\nNY 10017 New York\nUSA\nExzellenz,\nwir freuen uns, Ihnen Folgendes mitzuteilen:\nDer Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und\ndes Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wird am 1. Dezember 2009 in\nKraft treten.\nAb diesem Tag wird die Europäische Union folglich an die Stelle der Europäischen\nGemeinschaft, deren Rechtsnachfolgerin sie ist, treten (Artikel 1 Absatz 3 des Vertrags\nüber die Europäische Union in seiner durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fas-\nsung).\nDaher wird die Europäische Union ab diesem Tag alle Rechte der Europäischen\nGemeinschaft ausüben und alle ihre Pflichten übernehmen, einschließlich ihres Status\ninnerhalb der Vereinten Nationen; gleichzeitig wird sie weiterhin die bestehenden Rechte\nder Europäischen Union ausüben und deren Pflichten übernehmen.\nAb diesem Tag wird die Europäische Union insbesondere die Rechtsnachfolge in\nBezug auf alle zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen\ngeschlossenen Abkommen und alle Verpflichtungen der Europäischen Gemeinschaft\ngegenüber den Vereinten Nationen sowie in Bezug auf alle Übereinkünfte oder Verpflich-\ntungen, die innerhalb der Vereinten Nationen angenommen wurden und für die Euro-\npäische Gemeinschaft verbindlich sind, antreten.\nDie bei den Vereinten Nationen akkreditierte Delegation der Europäischen Kommission\nheißt ab diesem Tag ,Delegation der Europäischen Union‘.\nSich daraus ergebende Änderungen in Vertretungsvereinbarungen werden rechtzeitig\nmitgeteilt.\nWir vertrauen darauf, dass die einschlägigen Organe und Behörden der Vereinten\nNationen nötigenfalls geeignete Maßnahmen in dieser Hinsicht treffen werden."]}