{"id":"bgbl2-2010-8-4","kind":"bgbl2","year":2010,"number":8,"date":"2010-04-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/8#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-8-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_8.pdf#page=7","order":4,"title":"Bekanntmachung der deutsch-vietnamesischen Vereinbarung über Technische Zusammenarbeit","law_date":"2010-02-25T00:00:00Z","page":199,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 15. April 2010                           199\nder Entwicklungshelfer dienen, unterliegen sie der Regelung-         dienst die genannten Gegenstände veräußert, werden sie zum\nüber die zoll- und abgabenfreie Einfuhr, wobei nur die Gebühren      Zeitwert verzollt.\nfür erbrachte Dienstleistungen (z. B. Straßenbenutzungsabga-\nben) zu zahlen sind. Zu den genannten Gegenständen gehören\nArtikel 11\nauch Kühlschränke, Radioapparate und Medikamente.\n(1) Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nDie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die\nKraft.\ngenannten Gegenstände endgültig von Zöllen und Abgaben frei,\nsofern sie der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam           (2) Dieses Abkommen bleibt noch drei Monate nach dem\noder dem Projektträger unentgeltlich überlassen oder wenn sie        Tage in Kraft, an dem eine Vertragspartei der anderen schriftlich\nwieder ausgeführt werden. Wenn der Deutsche Entwicklungs-            die Kündigung mitgeteilt hat.\nGeschehen zu Hanoi am 3. April 1993 in zwei Urschriften,\njeweils in deutscher und vietnamesischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. K i n k e l\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nNguyen Manh Cam\nBekanntmachung\nder deutsch-vietnamesischen Vereinbarung\nüber Technische Zusammenarbeit\nVom 25. Februar 2010\nDie Zusatzvereinbarung über den Status der Entwicklungshelfer des Deut-\nschen Entwicklungsdienstes (DED) in der Form eines Notenwechsels vom\n8. Juli/21. August 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zu dem Abkom-\nmen vom 3. April 1993 über die Entsendung von Entwicklungshelfern des Deut-\nschen Entwicklungsdienstes (BGBl. 2010 II S. 197) ist nach ihrer Inkrafttretens-\nklausel\nam 21. August 2009\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 25. Februar 2010\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nHans-Peter Baur","200 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 15. April 2010\nDer Botschafter                                                        Hanoi, 8. Juli 2009\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme\nauf das Rahmenabkommen vom 3. April 1993 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die\nEntsendung von Entwicklungshelfern des Deutschen Entwicklungsdienstes (im Folgen-\nden Rahmenabkommen genannt), folgende Zusatzvereinbarung über den Status der Ent-\nwicklungshelfer des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED) vorzuschlagen:\n1. Das Rahmenabkommen wird mit folgender Abweichung angewandt:\nArtikel 10 des Rahmenabkommens wird ergänzt um einen Absatz 3 mit dem folgen-\nden Wortlaut:\n„Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt den Deutschen Entwick-\nlungsdienst (DED) von der Zahlung der Mehrwertsteuer auf von ihm angeschaffte\nWaren und Dienstleistungen in Vietnam frei, die zur Erfüllung der dem Deutschen\nEntwicklungsdienst (DED) übertragenen Aufgaben notwendig sind.“\n2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Rahmenabkommens\nauch für diese Zusatzvereinbarung.\n3. Die Zusatzvereinbarung wird in deutscher, vietnamesischer und englischer Sprache\ngeschlossen, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung\ndes deutschen und des vietnamesischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maß-\ngebend.\nFalls sich die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam mit den unter Num-\nmern 1 bis 3 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die\ndas Einverständnis der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zum Ausdruck\nbringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenabkommen\nvom 3. April 1993 über die Entsendung von Entwicklungshelfern des Deutschen Entwick-\nlungsdienstes zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer\nAntwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nRolf Schulze\nS. E. Herrn Vo Hong Phuc\nMinister für Planung und Investitionen\nSozialistische Republik Vietnam"]}