{"id":"bgbl2-2010-7-12","kind":"bgbl2","year":2010,"number":7,"date":"2010-03-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/7#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-7-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_7.pdf#page=31","order":12,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2010-02-23T00:00:00Z","page":183,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 25. März 2010                           183\nBekanntmachung\ndes deutsch-vietnamesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. Februar 2010\nDas in Hanoi am 12. Mai 2006 unterzeichnete Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen\nRepublik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit 2005\n(Sonderzusage) ist nach seinem Artikel 5\nam 12. Mai 2006\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 23. Februar 2010\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nB . Ve s t\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2005\n(Sonderzusage)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               1. ein Darlehen bis zu 6 000 000,– EUR (in Worten: sechs Millio-\nnen Euro) für das Vorhaben „Beteiligung am Armutsminde-\nund\nrungskredit V“, wenn nach Prüfung die Förderungswürdig-\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam –               keit dieses Vorhabens festgestellt worden ist;\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen          2. Finanzierungsbeiträge von insgesamt 7 000 000,– EUR (in\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialisti-              Worten: sieben Millionen Euro) für die Vorhaben\nschen Republik Vietnam,                                                  a) „Bekämpfung der Vogelgrippe“ bis zu 4 000 000,– EUR\n(in Worten: vier Millionen Euro),\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und            b) „Maßnahmen mit schnellen Entwicklungserfolgen (Quick\nzu vertiefen,                                                                 Win) – Aufforstungsmaßnahmen“ bis zu 3 000 000,– EUR\n(in Worten: drei Millionen Euro),\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-           wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                  und bestätigt worden ist, dass sie als Vorhaben des Umwelt-\nschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als Kredit-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung         garantiefonds für mittelständische Betriebe oder als selbst-\nin der Sozialistischen Republik Vietnam beizutragen,                     hilfeorientierte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung oder als\nMaßnahmen, die zur Verbesserung der gesellschaftlichen\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-             Stellung der Frau dienen, die besonderen Voraussetzungen\nlungen vom 8. Dezember 2005 –                                            für die Förderung im Weg eines Finanzierungsbeitrags erfül-\nlen.\nsind wie folgt übereingekommen:\n(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nArtikel 1\nland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-          durch andere Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Absatz 1\nlicht es der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von    Nummer 2 bezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt,\nder KfW Bankengruppe (KfW), Frankfurt am Main, folgende             das als Vorhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infra-\nBeträge zu erhalten:                                                struktur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische","184                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 25. März 2010\nBetriebe oder als selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armuts-                 Darlehensnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden\nbekämpfung oder als Maßnahme, die zur Verbesserung der                        Verträge garantieren.\ngesellschaftlichen Stellung der Frau dient, die besonderen\nVoraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzie-                        (4) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam wird,\nrungsbeitrags erfüllt, so kann ein Finanzierungsbeitrag, ande-                soweit sie nicht Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist, etwai-\nrenfalls ein Darlehen gewährt werden.                                         ge Rückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu\nschließenden Finanzierungsverträge entstehen können, gegen-\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es                  über der KfW garantieren.\nder Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem\nspäteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzie-\nrungsbeiträge zur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vor-                                             Artikel 3\nhaben oder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige                          Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die\nBegleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung der in                        KfW von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Ab-\nAbsatz 1 genannten Vorhaben von der KfW zu erhalten, findet                   gaben frei, die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchfüh-\ndieses Abkommen Anwendung.                                                    rung der in Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Sozialis-\ntischen Republik Vietnam erhoben werden.\nArtikel 2\nArtikel 4\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten\nBeträge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt                    Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam überlässt\nwerden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen                     bei den sich aus der Darlehensgewährung und der Gewährung\ndie zwischen der KfW und den Empfängern der Darlehen und                      der Finanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Per-\nder Finanzierungsbeiträge zu schließenden Verträge, die den in                sonen und Gütern im See- und Luftverkehr den Passagieren und\nder Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften                   Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\nunterliegen.                                                                  Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-\nkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland\n(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 Nummern 1 und 2                   ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die\ngenannten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb von acht Jah-              für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Darlehens- und                     Genehmigungen.\nFinanzierungsverträge geschlossen wurden. Für diese Beträge\nendet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2013.\nArtikel 5\n(3) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam wird,\nsoweit sie nicht selbst Darlehensnehmer ist, gegenüber der KfW                   Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nalle Zahlungen in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der                 Kraft.\nGeschehen zu Hanoi am Freitag, den 12. Mai 2006 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher, vietnamesischer und englischer\nSprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschied-\nlicher Auslegung des deutschen und des vietnamesischen Wort-\nlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nC h r i s t i a n - L u d w i g We b e r- L o r t s c h\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nVu Va n N i n h"]}