{"id":"bgbl2-2010-5-2","kind":"bgbl2","year":2010,"number":5,"date":"2010-03-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/5#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-5-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_5.pdf#page=13","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-russischen Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Vernichtung chemischer Waffen auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation","law_date":"2010-02-03T00:00:00Z","page":117,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 10. März 2010          117\nBekanntmachung\nder deutsch-russischen Vereinbarung\nüber die Zusammenarbeit bei der Vernichtung chemischer Waffen\nauf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation\nVom 3. Februar 2010\nDie in Moskau durch Notenwechsel vom 26. Januar/\n17. Juli 2007 geschlossene Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Russischen Föderation über die Zusam-\nmenarbeit bei der Vernichtung chemischer Waffen auf\ndem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation ist nach\nihrer Inkrafttretensklausel\nam 20. Juli 2007\nin Kraft getreten. Die deutsche Einleitungsnote wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 3. Februar 2010\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nFranz Josef Kremp\nBotschaft\nder Bundesrepublik Deutschland\nMoskau                                                          Moskau, 26. Januar 2007\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Aus-\nwärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation unter Bezugnahme auf\n– das Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Hilfeleistung für\ndie Russische Föderation bei der Eliminierung der von ihr zu reduzierenden nuklearen und\nchemischen Waffen,\n– das Abkommen vom 22. Oktober 1993 zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Komitee beim Präsidenten der Russischen Föderation für\nProbleme der Übereinkommen über chemische und biologische Waffen über die Zusam-\nmenarbeit bei der sicheren und umweltgerechten Vernichtung chemischer Waffen,\n– die Erklärung vom 27. Juni 2002 der Staats- und Regierungschefs der G-8 in\nKananaskis und den in diesem Zusammenhang verabschiedeten Richtlinien und\nPrinzipien\nund\n– das Treffen von Vertretern des Auswärtigen Amts, des Bundesamtes für Wehrtechnik\nund Beschaffung und deutschen Firmen mit Vertretern der Föderalen Agentur für Indus-\ntrie und der Föderalen Behörde für die Sichere Lagerung und Entsorgung chemischer\nWaffen am 18. und 19.12.2006 in Moskau\nden Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit bei\nder Vernichtung chemischer Waffen auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation\nvorzuschlagen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Auswärtige Amt gewährt der Föderalen Agentur für Industrie der Russischen\nFöderation in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 im Rahmen der G-8-Initiative\n„Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und\n-materialien“ nicht rückzahlbare Beträge für die Beschaffung von Ausrüstungs-,\nErsatz- und Verschleißteilen für die Chemiewaffenvernichtungsanlagen in Gorny/\nGebiet Saratow und Kambarka/Republik Udmurtien."]}