{"id":"bgbl2-2010-38-2","kind":"bgbl2","year":2010,"number":38,"date":"2010-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/38#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-38-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_38.pdf#page=8","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-nicaraguanischen Vereinbarung über Technische Zusammenarbeit","law_date":"2010-11-09T00:00:00Z","page":1556,"pdf_page":8,"num_pages":2,"content":["1556 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2010\nBekanntmachung\nder deutsch-nicaraguanischen Vereinbarung\nüber Technische Zusammenarbeit\nVom 9. November 2010\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 12. April 2010 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nNicaragua über die Entsendung von Fachkräften des\nDeutschen Entwicklungsdienstes (DED) nach Nicaragua\nin Anwendung des Abkommens vom 23. November 1995\nüber Technische Zusammenarbeit (BGBl. 2002 II S. 44, 45)\nund über die Fortsetzung der Tätigkeit des örtlichen Büros\ndes DED in Nicaragua ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 12. April 2010\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. November 2010\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. A r i a n e H i l d e b r a n d t\nDie Botschafterin                                                    Granada, den 12. April 2010\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Vizeminister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, un-\nter Bezugnahme auf die Verbalnote Nr. 331/08 vom 6. November 2008, Gz. WZ-1-440.33,\ndie Miteinbeziehung des Deutschen Entwicklungsdienstes (im Folgenden DED) in das Ab-\nkommen über Technische Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Nicaragua vom 23. November 1995 vorzu-\nschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland entsendet im Rahmen ihrer Entwick-\nlungszusammenarbeit mit der Republik Nicaragua Fachkräfte des DED nach Nicara-\ngua.\n2. Die Entsendung der Fachkräfte des DED erfolgt in Anwendung des Abkommens über\nTechnische Zusammenarbeit vom 23. November 1995. Die Regierung von Nicaragua\ngewährt diesen und den zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern alle Rech-\nte nach Maßgabe dieses Abkommens.\n3. Die Bestimmung des Artikels 4 Absatz 2 des Abkommens wird für die Fachkräfte des\nDED wie folgt geändert: „Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sorgt dafür,\ndass vor Entsendung einer Fachkraft die Zustimmung der anderen Vertragspartei ein-\ngeholt wird. Der DED bittet die Regierung der Republik Nicaragua unter Übersendung\ndes Lebenslaufs um Zustimmung zur Entsendung der von ihm ausgewählten Fach-\nkraft. Geht innerhalb von einem Monat keine ablehnende Mitteilung der Regierung der\nRepublik Nicaragua ein, so gilt dies als Zustimmung zur Entsendung.“\n4. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Nica-\nragua vereinbaren die Fortsetzung der Tätigkeit des örtlichen Büros des DED in Nica-\nragua (im Folgenden als „Büro“ bezeichnet).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2010            1557\n5. Dem Büro können folgende Aufgaben übertragen werden:\na) Unterstützung der Vorhaben in allen Angelegenheiten der Projektdurchführung;\nb) Wahrnehmung übergreifender fachlicher und administrativer Tätigkeiten im Zu-\nsammenhang mit der Durchführung von Vorhaben, mit denen der DED von der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland beauftragt ist;\nc) Wahrnehmung projektübergreifender landesbezogener Aufgaben;\nd) Vertretung des DED vor Ort.\n6. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erbringt für das Büro folgende Leis-\ntungen:\nSie\na) trägt alle Betriebskosten für das Büro;\nb) übernimmt die Kosten der zur Durchführung der Aufgaben des Büros entsandten\nFachkräfte sowie für die vom Büro eingestellten Ortskräfte.\n7. Die Regierung der Republik Nicaragua erbringt für das Büro folgende Leistungen:\nSie\na) befreit in Übereinstimmung mit der geltenden nicaraguanischen Gesetzgebung\nvon Steuern, Hafen-, Ein- und Ausfuhrabgaben, Lagergebühren und sonstigen öf-\nfentlichen Abgaben, die beim Erwerb von Material und Projekt- und Dienstfahr-\nzeugen für die Nutzung durch das Büro erhoben werden können, unabhängig da-\nvon, ob das Material und die Fahrzeuge nach Nicaragua eingeführt oder in\nNicaragua beschafft werden. Zudem stellt sie sicher, dass Material und Fahrzeu-\nge unverzüglich entzollt werden;\nb) unterstützt Anträge des Büros auf\n– Einrichtung von Telekommunikationsanschlüssen einschließlich Funk- und\nSatellitenverbindungen;\n– Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für das entsandte Personal sowie\nArbeitsgenehmigungen für Ortskräfte des Büros;\nc) gewährt dem entsandten Personal und den zu ihrem Haushalt gehörenden Fami-\nlienmitgliedern alle Rechte nach Maßgabe des eingangs erwähnten Abkommens\nvom 23. November 1995.\n8. Das für das Büro gelieferte Material einschließlich der Fahrzeuge bleibt im Eigentum\ndes DED. Es geht bei Auflösung des Büros in das Eigentum der Republik Nicaragua\nüber.\n9. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des erwähnten Abkommens vom 23. November\n1995, die weiterhin in Kraft sind.\n10. Dieser Notenwechsel wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Nicaragua mit den unter Nr. 1 bis 10 gemachten\nVorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwi-\nschen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwort in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Vizeminister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochach-\ntung.\nDr. B e t i n a K e r n\nHerrn\nValdrack Jaentschke\nVizeminister\nSekretariat für Wirtschaftsbeziehungen und Kooperation\nMinisterium für Auswärtige Beziehungen\nManagua"]}