{"id":"bgbl2-2010-26-6","kind":"bgbl2","year":2010,"number":26,"date":"2010-10-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/26#page=25","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-26-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_26.pdf#page=25","order":6,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2010-08-10T00:00:00Z","page":1101,"pdf_page":25,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 2010                              1101\nBekanntmachung\ndes deutsch-vietnamesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 10. August 2010\nDas in Hanoi am 27. Mai 2010 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen\nRepublik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit\n2008/2009 ist nach seinem Artikel 5\nam 27. Mai 2010\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 10. August 2010\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nB r u n h i l d e Ve s t\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2008/2009\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                     a) „Programm Abwasser- und Abfallentsorgung 2008“ bis zu\n20 000 000,– EUR (in Worten: zwanzig Millionen Euro),\nund\nb) „Klimabezogenes Forstprogramm“ bis zu 8 000 000,– EUR\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam –                     (in Worten: acht Millionen Euro),\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen                c) „Programm Berufsbildung 2008“ bis zu 10 000 000,– EUR (in\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialis-                      Worten: zehn Millionen Euro),\ntischen Republik Vietnam,                                                 d) „Programm Dezentrale Gesundheitsversorgung 2008“ bis zu\n7 700 000,– EUR (in Worten: sieben Millionen siebenhundert-\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-                 tausend Euro),\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu\nvertiefen,                                                                zu erhalten, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit die-\nser Vorhaben festgestellt worden ist.\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\n(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in\ndurch andere Vorhaben ersetzt werden.\nder Sozialistischen Republik Vietnam beizutragen,\n(3) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-              es der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam darüber\nlungen vom 11. April 2008 –                                               hinaus, für das Vorhaben „Programm Stadtentwicklung 2008“\nein vergünstigtes Darlehen der KfW, das im Rahmen der öffent-\nsind wie folgt übereingekommen:                                        lichen Entwicklungszusammenarbeit gewährt wird, von bis zu\n39 000 000,– EUR (in Worten: neununddreißig Millionen Euro) zu\nerhalten, wenn nach Prüfung die entwicklungspolitische Förde-\nArtikel 1\nrungswürdigkeit des Vorhabens festgestellt worden ist, die gute\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht            Kreditwürdigkeit der Sozialistischen Republik Vietnam weiterhin\nes der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von der            gegeben ist und die Regierung der Sozialistischen Republik Viet-\nKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Darlehen von insgesamt           nam eine Staatsgarantie gewährt, sofern sie nicht selbst Kredit-\n45 700 000,– EUR (in Worten: fünfundvierzig Millionen sieben-             nehmer wird. Das Vorhaben kann nicht durch andere Vorhaben\nhunderttausend Euro) für die Vorhaben                                     ersetzt werden.","1102             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 2010\n(4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es            Darlehensnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden\nder Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem             Verträge garantieren.\nspäteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzie-\nrungsbeiträge zur Vorbereitung oder weitere Finanzierungsbei-                                      Artikel 3\nträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und\nBetreuung der in Absatz 1 und Absatz 3 genannten Vorhaben                  Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die\nvon der KfW zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.              KfW von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abga-\nben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der\nDurchführung der in Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der\nArtikel 2                                   Sozialistischen Republik Vietnam erhoben werden.\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nArtikel 4\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, so-\nwie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen               Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam überlässt\nder KfW und den Empfängern der Darlehen zu schließenden Ver-            bei den sich aus der Gewährung der Darlehen und der Finan-\nträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden              zierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen und Gü-\nRechtsvorschriften unterliegen.                                         tern im See- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten\ndie freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen,\n(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 und Absatz 3 genann-        welche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunterneh-\nten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb von acht Jahren nach       men mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen\ndem Zusagejahr die entsprechenden Darlehens- und Finanzie-              oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteili-\nrungsverträge geschlossen wurden. Für diese Beträge endet die           gung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigun-\nFrist mit Ablauf des 31. Dezember 2016.                                 gen.\n(3) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, so-\nArtikel 5\nweit sie nicht selbst Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der\nKfW alle Zahlungen in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der          Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Hanoi am 27. Mai 2010 in zwei Urschriften, jede\nin deutscher, vietnamesischer und englischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung\ndes deutschen und des vietnamesischen Wortlauts ist der eng-\nlische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nRolf Schulze\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nTr a n X u a n H a"]}