{"id":"bgbl2-2010-25-5","kind":"bgbl2","year":2010,"number":25,"date":"2010-09-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/25#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-25-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_25.pdf#page=15","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Team Integrated Engineering, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-91-01)","law_date":"2010-07-19T00:00:00Z","page":1067,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 22. September 2010        1067\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Team Integrated Engineering, Inc.“\n(Nr. DOCPER-AS-91-01)\nVom 19. Juli 2010\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Okto-\nber 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom 18. März\n1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021, 1022;\n1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel vom\n31. März 2010 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die\nGewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Team\nIntegrated Engineering, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-91-01) geschlossen worden. Die\nVereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 31. März 2010\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 19. Juli 2010\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nFranz Josef Kremp\nAuswärtiges Amt                                                  Berlin, den 31. März 2010\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika den\nEingang der Verbalnote Nr. 0074 vom 31. März 2010 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 29. Juni\n2001 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 28. Juli 2005 betreffend die Tätigkeit\nvon mit Analytischen Dienstleistungen beauftragten Unternehmen Folgendes mitzuteilen:\nUm die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staa-\nten von Amerika mit Dienstleistungen versorgen zu können, hat die Regierung der Vereinig-\nten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Team lntegrated Engineering, lnc. einen\nVertrag auf Basis der beigefügten Vertragsniederschrift Nummer DOCPER-AS-91-01 über\ndie Erbringung von Analytischen Dienstleistungen geschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem Un-\nternehmen Team lntegrated Engineering, Inc. zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen\nund Vergünstigungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut\ngewährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-\nTruppenstatut zu schließen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Unternehmen Team Integrated Engineering, Inc. wird im Rahmen seines Vertrags\nzur Bereitstellung von Analytischen Dienstleistungen für die im Sinne des NATO-Trup-\npenstatuts in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten\nStaaten von Amerika folgende Dienstleistungen erbringen:\nDer Vertragsnehmer ist für das Management von Energieprojekten zur Unterstützung\ndes Energieprogramms der US-Luftwaffe zuständig. Die Dienstleistungen umfassen:\nUnterstützung bei der Erstellung von Richtlinien und Strategien, Inspektionen von\nEinrichtungen zur Feststellung von Verbesserungsmöglichkeiten im Energiebereich,\nUnterstützung bei der Erarbeitung von Richtlinien und Anweisungen zur Energieein-\nsparung, Erfassung, Bearbeitung, Analyse und Auswertung von Daten, Empfehlungen\nzur Durchführbarkeit und Rentabilität von Projekten sowie Schwerpunktsetzung bei der\nFinanzierung von Projekten. Dieser Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit, siehe An-\nhang des Rahmenabkommens: Military Planner (Anhang l.1).","1068 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 22. September 2010\n2. Unter Bezugnahme auf den Notenwechsel vom 29. Juni 2001 in der Fassung der Än-\nderungsvereinbarung vom 28. Juli 2005 betreffend die Tätigkeiten von mit Analytischen\nDienstleistungen beauftragten Unternehmen und nach Maßgabe der darin vereinbarten\nRahmenbedingungen, insbesondere auch der Nummer 4 des Notenwechsels, werden\ndiesem Unternehmen die Befreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1\nBuchstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt.\n3. Das Unternehmen Team Integrated Engineering, Inc. wird in der Bundesrepublik\nDeutschland ausschließlich für die in Deutschland stationierten Truppen der Vereinig-\nten Staaten von Amerika tätig.\n4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 des Notenwechsels vom 29. Juni 2001 in der Fas-\nsung der Änderungsvereinbarung vom 28. Juli 2005 vereinbarten Bestimmungen, ins-\nbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buchstabe b des\nZusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeitnehmern des oben\ngenannten Unternehmens, deren Tätigkeiten unter Nummer 1 aufgeführt sind, wenn\nsie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die gleichen Befreiungen und Ver-\ngünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der Vereinig-\nten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staaten von Amerika sie\nihnen beschränken.\n5. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen des Notenwechsels vom 29. Juni 2001 in der Fassung der Änderungs-\nvereinbarung vom 28. Juli 2005.\n6. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei je-\nder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n7. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag über die Erbringung der unter\nNummer 1 genannten Dienstleistungen auf der Grundlage der Vertragsniederschrift\nNummer DOCPER-AS-91-01 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen Team Integrated Engineering, Inc. endet. Sie tritt\naußerdem außer Kraft, wenn das Auswärtige Amt nicht spätestens zwei Wochen nach\nAblauf der vorausgegangenen Leistungsaufforderung eine nachfolgende Leistungsauf-\nforderung erhält. Eine Kopie des Vertrags mit einer Laufzeit vom 6. Januar 2010 bis\n5. Januar 2011 ist dieser Vereinbarung beigefügt. Die Botschaft der Vereinigten Staa-\nten von Amerika teilt dem Auswärtigen Amt die Beendigung oder Verlängerung des\nVertrags unverzüglich mit.\n8. Im Falle der Verletzung der Bestimmungen des Notenwechsels vom 29. Juni 2001 in\nder Fassung der Änderungsvereinbarung vom 28. Juli 2005 oder dieser Vereinbarung\ndurch das oben genannte Unternehmen kann eine Partei dieser Vereinbarung jederzeit\ndiese Vereinbarung nach vorhergehenden Konsultationen durch Notifikation kündigen;\ndie Vereinbarung tritt drei Monate nach ihrer Kündigung außer Kraft.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 8 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkom-\nmens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 31. März 2010 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit-\nzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß\nbilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 0074 vom\n31. März 2010 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß\nArtikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am 31. März\n2010 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich\nist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}