{"id":"bgbl2-2010-20-6","kind":"bgbl2","year":2010,"number":20,"date":"2010-08-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/20#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-20-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_20.pdf#page=9","order":6,"title":"Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-norwegischen Abkommens über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen sowie über das gleichzeitige Außerkrafttreten der Verordnung zu diesem Abkommen","law_date":"2010-06-09T00:00:00Z","page":853,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 6. August 2010 853\nBekanntmachung\nüber das Außerkrafttreten\ndes deutsch-norwegischen Abkommens\nüber den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen\nbei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit\nsowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen\nsowie über das gleichzeitige Außerkrafttreten\nder Verordnung zu diesem Abkommen\nVom 9. Juni 2010\nNach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vom 22. Dezember 1999 zu dem\nAbkommen vom 28. Mai 1999 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Königreichs Norwegen über den Verzicht\nauf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutter-\nschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie der Kosten für verwaltungs-\nmäßige und ärztliche Kontrollen (BGBl. 2000 II S. 9, 10, 1326) wird bekannt\ngemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 3\nmit Ablauf des 31. Dezember 2009\naußer Kraft getreten ist.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Außerkrafttreten des Abkommens\nauch die Verordnung vom 22. Dezember 1999 zu dem Abkommen nach ihrem\nArtikel 2 Absatz 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft getreten ist.\nBerlin, den 9. Juni 2010\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nFranz Josef Kremp\nBekanntmachung\ndes deutsch-mosambikanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 15. Juni 2010\nDas in Maputo am 21. April 2010 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Mosambik\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2009 bis 2011 ist nach\nseinem Artikel 6\nam 21. April 2010\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 15. Juni 2010\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. F r i e d r i c h K i t s c h e l t"]}