{"id":"bgbl2-2010-20-22","kind":"bgbl2","year":2010,"number":20,"date":"2010-08-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/20#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-20-22/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_20.pdf#page=21","order":22,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-tschechischen Vereinbarung vom 28. August 2009 über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung, nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit sowie damit in Zusammenhang stehendem grenzüberschreitenden Missbrauch von Sozialleistungen und der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen","law_date":"2010-07-06T00:00:00Z","page":865,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 6. August 2010 865\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\nder deutsch-tschechischen Vereinbarung vom 28. August 2009\nüber die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung, nicht angemel-\ndeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit sowie damit in\nZusammenhang stehendem grenzüberschreitenden Missbrauch von Sozialleistungen\nund der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen\nVom 6. Juli 2010\nNach Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2010 zu der Verein-\nbarung vom 28. August 2009 zwischen dem Bundesministerium der Finanzen\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Arbeit und soziale\nAngelegenheiten der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit bei der\nBekämpfung illegaler Beschäftigung, nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und\nillegaler grenzüberschreitender Leiharbeit sowie damit in Zusammenhang\nstehendem grenzüberschreitenden Missbrauch von Sozialleistungen und der\nNichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (BGBl. 2010 II S. 154, 155)\nwird bekannt gemacht, dass die Vereinbarung nach ihrem Artikel 12 Absatz 1\nam 25. Mai 2010\nin Kraft getreten ist.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten der Vereinbarung\nauch die Verordnung vom 2. März 2010 zu der Vereinbarung nach ihrem Artikel 2\nAbsatz 1\nam 25. Mai 2010\nin Kraft getreten ist.\nBerlin, den 6. Juli 2010\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nFranz Josef Kremp\nBekanntmachung\ndes deutsch-dominikanischen Abkommens\nüber die Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen\nvon Mitgliedern einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung\nVom 8. Juli 2010\nDas in Berlin am 5. Juli 2010 unterzeichnete Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Dominikanischen Re-\npublik über die Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen\nvon Mitgliedern einer diplomatischen oder berufskonsu-\nlarischen Vertretung ist nach seinem Artikel 7 Absatz 1\nam 5. Juli 2010\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 8. Juli 2010\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nFranz Josef Kremp"]}