{"id":"bgbl2-2010-2-24","kind":"bgbl2","year":2010,"number":2,"date":"2010-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/2#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-2-24/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_2.pdf#page=36","order":24,"title":"Bekanntmachung der deutsch-polnischen Vereinbarung über das Außerkrafttreten des deutsch-polnischen Abkommens über den Kleinen Grenzverkehr","law_date":"2010-01-11T00:00:00Z","page":52,"pdf_page":36,"num_pages":2,"content":["52 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2010\nBekanntmachung\nder deutsch-polnischen Vereinbarung\nüber das Außerkrafttreten\ndes deutsch-polnischen Abkommens\nüber den Kleinen Grenzverkehr\nVom 11. Januar 2010\nDurch die nach ihrer Inkrafttretensklausel am 5. August\n2009 in Kraft getretene Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Polen in der Form des Noten-\nwechsels vom 2. Juli/5. August 2009 ist das Abkommen\nvom 6. November 1992 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Polen über den Kleinen Grenzverkehr (BGBl.\n1993 II S. 8) beendet worden. Das Abkommen ist somit\nmit Ablauf des 4. August 2009\naußer Kraft getreten.\nDie deutsche Antwortnote der Vereinbarung wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 11. Januar 2010\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2010       53\nBotschaft                                               Warschau, den 5. August 2009\nder Bundesrepublik Deutschland\nWarschau\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der Verbal-\nnote Nr. DPT I 2265-33-2007/AN/141 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Polen vom 2. Juli 2009 zu bestätigen, die in deutscher Fassung wie folgt\nlautet:\n„Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen bezeugt der\nBotschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau seine Hochachtung und beehrt\nsich unter Bezugnahme auf die zwischen den Ministerien für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Absprachen auf\nGrundlage des Artikels 54 b des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das\nRecht der Verträge vorzuschlagen, die Beendigung des am 6. November 1992 in Bonn\nunterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland über den Kleinen Grenzverkehr beiderseitig zu\nerklären.\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen schlägt vor, dass,\nfalls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland dem zustimmt, diese Verbalnote und\ndie Antwortnote darauf eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Polen\nund der Regierung der Bundesrepublik Deutschland bilden, die mit dem Datum der\nAntwortnote in Kraft tritt.\nDiese Vereinbarung ist in ihrem polnischen und deutschen Wortlaut gleichermaßen\nverbindlich.\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen benutzt diesen\nAnlass, die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erneut seiner ausgezeichneten\nHochachtung zu versichern.“\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für\nAuswärtige Angelegenheiten der Republik Polen mitzuteilen, dass sich die Regierung der\nBundesrepublik Deutschland mit dem Vorschlag der Regierung der Republik Polen\neinverstanden erklärt. Demgemäß bilden die Verbalnote des Ministeriums für Auswärtige\nAngelegenheiten der Republik Polen vom 2. Juli 2009 und diese Antwortnote eine Verein-\nbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Polen zur Beendigung des am 6. November 1992 in Bonn unterzeichneten\nAbkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Republik Polen über den Kleinen Grenzverkehr, die mit dem Datum dieser\nVerbalnote in Kraft tritt.\nDiese Vereinbarung ist dabei in ihrem deutschen und polnischen Wortlaut gleicher-\nmaßen verbindlich.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen erneut ihrer ausgezeichnetsten\nHochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Polen\nWarschau"]}