{"id":"bgbl2-2010-2-22","kind":"bgbl2","year":2010,"number":2,"date":"2010-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/2#page=33","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-2-22/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_2.pdf#page=33","order":22,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Mittelamerikanischen Bank für Wirtschaftsintegration über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2010-01-05T00:00:00Z","page":49,"pdf_page":33,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2010                              49\nBekanntmachung\ndes Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Mittelamerikanischen Bank für Wirtschaftsintegration\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 5. Januar 2010\nDas in Tegucigalpa am 11. Dezember 2007 unterzeichnete Abkommen zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Mittelamerika-\nnischen Bank für Wirtschaftsintegration (Banco Centroamericano de Integración\nEconómica) mit Sitz in Tegucigalpa, Honduras, über Finanzielle Zusammenarbeit\n2006 (Vorhaben „Regionale Mikrofinanzlinie II“) ist nach seinem Artikel 5\nam 11. Dezember 2007\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 5. Januar 2010\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. R e i n h a r d T i t t e l - G r o n e f e l d\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Mittelamerikanischen Bank für Wirtschaftsintegration\n(Banco Centroamericano de Integración Económica)\nmit Sitz in Tegucigalpa, Honduras\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2006\n(Vorhaben „Regionale Mikrofinanzlinie II“)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                              Artikel 1\nund                                        Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es\ndie Mittelamerikanische Bank für Wirtschaftsintegration            der Bank, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das\n– im Folgenden „Bank“ genannt –                         Vorhaben „Regionale Mikrofinanzlinie II“ ein vergünstigtes Dar-\nlehen, das im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammen-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen             arbeit gewährt wird, von bis zu 20 000 000,– EUR (in Worten:\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bank,                   zwanzig Millionen Euro) zu erhalten, wenn nach Prüfung die\nentwicklungspolitische Förderungswürdigkeit dieses Vorhabens\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch            festgestellt worden ist und die gute Kreditwürdigkeit der Bank\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und           weiterhin gegeben ist. Das Vorhaben kann nicht durch ein ande-\nzu vertiefen,                                                           res Vorhaben ersetzt werden.\nArtikel 2\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Be-\nziehungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                              Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrages, die\nBedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung        das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der zwischen der\nin den Mitgliedsländern der Bank beizutragen,                           KfW und der Bank zu schließende Vertrag, der den in der\nBundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften\nsind wie folgt übereingekommen:                                      unterliegt."]}