{"id":"bgbl2-2010-2-15","kind":"bgbl2","year":2010,"number":2,"date":"2010-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/2#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-2-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_2.pdf#page=24","order":15,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge","law_date":"2009-12-15T00:00:00Z","page":40,"pdf_page":24,"num_pages":1,"content":["40                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2010\nbesonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines           sonstigen Abgaben in den Mitgliedsländern der CARICOM\nFinanzierungsbeitrags erfüllen, so kann ein Finanzierungs-           befreit werden.\nbeitrag, anderenfalls ein Darlehen gewährt werden.\nArtikel 2                                                           Artikel 4\n(1) Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrages, die          Die CARICOM bemüht sich, dass bei den sich aus der\nBedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie          Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden Transporten\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der zwischen der          von Personen und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den\nKfW und der CARICOM zu schließende Vertrag, der den in der           Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunter-\nBundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften              nehmen überlassen wird, dass keine Maßnahmen getroffen wer-\nunterliegt.                                                          den, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrs-\n(2) Die Zusage des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Betrages       unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland aus-\nentfällt, soweit nicht innerhalb von acht Jahren nach dem Zu-        schließen oder erschweren, und dass gegebenenfalls die für\nsagejahr der entsprechende Darlehens- und Finanzierungsver-          eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\ntrag geschlossen wurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit        Genehmigungen erteilt und eingeholt werden.\nAblauf des 31. Dezember 2016.\nArtikel 3                                                           Artikel 5\nDie CARICOM bemüht sich, dass Abschluss und Ausführung               Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\ndes in Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Vertrages von Steuern und        Kraft.\nGeschehen zu Port of Spain am 24. November 2009 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nErnst Martens\nFür die Karibische Gemeinschaft\nEdwin Carrington\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Internationalen Übereinkommens\nzur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge\nVom 15. Dezember 2009\nDas Internationale Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämp-\nfung terroristischer Bombenanschläge (BGBl. 2002 II S. 2506, 2507) ist nach\nseinem Artikel 22 Absatz 2 für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:\nAntigua und Barbuda                                            am 24. Oktober 2009\nNiue                                                           am      22. Juli 2009\nSalomonen                                                      am 24. Oktober 2009.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n9. Januar 2009 (BGBl. II S. 137).\nBerlin, den 15. Dezember 2009\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r"]}