{"id":"bgbl2-2010-2-11","kind":"bgbl2","year":2010,"number":2,"date":"2010-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/2#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-2-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_2.pdf#page=21","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle","law_date":"2009-12-10T00:00:00Z","page":37,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 2010                            37\ngeschlossen wurden. Für diesen Betrag endet die Frist mit                                      Artikel 4\nAblauf des 31. Dezember 2014.\nDie Regierung der Republik Tschad überlässt bei den sich aus\n(3) Die Regierung der Republik Tschad, soweit sie nicht           der Gewährung des Finanzierungsbeitrages ergebenden Trans-\nselbst Empfänger des Finanzierungsbeitrags ist, wird etwaige         porten von Personen und Gütern im See-, Land- und Luftver-\nRückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu             kehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Ver-\nschließenden Finanzierungsverträge entstehen können, gegen-          kehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleich-\nüber der KfW garantieren.                                            berechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der\nBundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren,\nArtikel 3                                und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Ver-\nkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\nDie Regierung der Republik Tschad stellt die KfW von sämt-\nlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im\nArtikel 5\nZusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung der\nin Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Republik Tschad         Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nerhoben werden.                                                      Kraft.\nGeschehen zu N’Djamena am 3. Mai 2007 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDieter Freund\nFür die Regierung der Republik Tschad\nDjidda Moussa Outman\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nzur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle\nVom 10. Dezember 2009\nDas Abkommen vom 18. Oktober 1907 zur friedlichen Erledigung internatio-\nnaler Streitfälle (RGBl. 1910 S. 5, 375) ist nach seinem Artikel 95 für\nMadagaskar                                                   am 6. Dezember 2009\ndie Vereinigten Arabischen Emirate                           am     5. Januar 2009\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n12. November 2008 (BGBl. II S. 1404).\nBerlin, den 10 . Dezember 2009\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r"]}