{"id":"bgbl2-2010-19-13","kind":"bgbl2","year":2010,"number":19,"date":"2010-07-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/19#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-19-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_19.pdf#page=13","order":13,"title":"Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung zu der deutsch-belarussischen Vereinbarung vom 11. Februar 2009 über die Bedingungen der Erholungsaufenthalte für minderjährige Bürger der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland","law_date":"2010-06-10T00:00:00Z","page":833,"pdf_page":13,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 2010                   833\nBekanntmachung\nder Änderungsvereinbarung\nzu der deutsch-belarussischen Vereinbarung vom 11. Februar 2009\nüber die Bedingungen der Erholungsaufenthalte\nfür minderjährige Bürger der Republik Belarus\nin der Bundesrepublik Deutschland\nVom 10. Juni 2010\nDie in Berlin durch Notenwechsel vom 7. September 2009 geschlossene\nVereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Belarus über die Änderung der Vereinbarung in der Form\ndes Notenwechsels vom 11. Februar 2009 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Belarus über die Be-\ndingungen der Erholungsaufenthalte für minderjährige Bürger der Republik\nBelarus in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. 2009 II S. 302, 303) wird\ngemäß ihren Bestimmungen\nseit dem 7. September 2009\nvorläufig angewendet; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nDie Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderungsvereinbarung er-\nfolgt, wenn die Voraussetzungen nach ihrer Inkrafttretensklausel erfüllt sind.\nBerlin, den 10. Juni 2010\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nFranz Josef Kremp\nAuswärtiges Amt                                                      Berlin, 7. September 2009\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Empfang der\nVerbalnote Nr. 05-44/19478-H vom 7. September 2009 des Ministeriums für Auswärtige\nAngelegenheiten der Republik Belarus zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Belarus bezeugt dem\nAuswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland seine Hochachtung und beehrt sich,\nim Auftrag der Regierung der Republik Belarus den Abschluss einer Vereinbarung zwischen\nder Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nüber die Änderung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Belarus und\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Bedingungen der Erholungsauf-\nenthalte für minderjährige Bürger der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland\nvom 11. Februar 2009 vorzuschlagen, die folgenden Inhalt haben soll:\n„Punkt 1 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland über die Bedingungen der Erholungsaufenthalte für\nminderjährige Bürger der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland vom 11. Fe-\nbruar 2009 wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:\n‚1. Die belarussische Vertragspartei gewährleistet die Entsendung minderjähriger Bürger der\nRepublik Belarus (im Folgenden als „Kinder“ bezeichnet) im Alter von 7 bis 18 Jahren in die\nBundesrepublik Deutschland für den vorübergehenden Erholungsaufenthalt über belarussische\nentsendende Partnerorganisationen der deutschen Gastorganisationen nach einem gesetzlich\nfestgelegten Verfahren und ohne Begrenzungen der Anzahl der Ausreisen.‘","834 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 2010\n2. Diese Vereinbarung wird in russischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei je-\nder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist“.\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Belarus schlägt vor, dass,\nfalls der in der vorliegenden Note aufgeführte Text der Vereinbarung für die Regierung der\nBundesrepublik Deutschland annehmbar ist, die vorliegende Note und die Antwortnote\ndes Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland, die die Zustimmung der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringt, eine Vereinbarung zwischen\nder Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nüber die Änderung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Belarus und\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Bedingungen der Erholungsauf-\nenthalte für minderjährige Bürger der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland\nvom 11. Februar 2009 bilden, die ab dem Tag des Eingangs der Antwortnote vorüberge-\nhend angewandt wird und am Tag des Eingangs der letzten schriftlichen Benachrichtigung\nder Vertragsparteien über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaat-\nlichen Voraussetzungen durch diese in Kraft tritt.\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Belarus benutzt diesen\nAnlass, das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut seiner ausgezeichne-\nten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der\nRepublik Belarus mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nmit den Vorschlägen der Regierung der Republik Belarus einverstanden erklärt. Demge-\nmäß bilden die Verbalnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik\nBelarus vom 7. September 2009 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Belarus, die\nab dem Tag des Eingangs dieser Antwortnote vorübergehend angewandt wird und am Tag\ndes Eingangs der letzten schriftlichen Benachrichtigung der Vertragsparteien über die\nErfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen in Kraft\ntritt.\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Belarus erneut seiner ausge-\nzeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Belarus\nMinsk"]}