{"id":"bgbl2-2010-19-10","kind":"bgbl2","year":2010,"number":19,"date":"2010-07-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/19#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-19-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_19.pdf#page=9","order":10,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung, des Abkommens vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe, des Vertrags vom 14. Oktober 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen, des Zweiten Zusatzvertrags vom 18. April 2006 zum Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie des Zusatzvertrags vom 18. April 2006 zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereingten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen","law_date":"2010-06-02T00:00:00Z","page":829,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 2010 829\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes Abkommens vom 25. Juni 2003\nzwischen der Europäischen Union\nund den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung,\ndes Abkommens vom 25. Juni 2003\nzwischen der Europäischen Union\nund den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe,\ndes Vertrags vom 14. Oktober 2003\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen,\ndes Zweiten Zusatzvertrags vom 18. April 2006\nzum Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund den Vereinigten Staaten von Amerika\nsowie des Zusatzvertrags vom 18. April 2006\nzum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen\nVom 2. Juni 2010\nNach Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 26. Oktober 2007 zu dem Abkom-\nmen vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten\nStaaten von Amerika über Auslieferung, zu dem Abkommen vom 25. Juni 2003\nzwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über\nRechtshilfe, zu dem Vertrag vom 14. Oktober 2003 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in\nStrafsachen, zu dem Zweiten Zusatzvertrag vom 18. April 2006 zum Ausliefe-\nrungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten\nStaaten von Amerika sowie zu dem Zusatzvertrag vom 18. April 2006 zum Ver-\ntrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von\nAmerika über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. 2007 II S. 1618) wird bekannt\ngemacht, dass\n1. der Vertrag vom 14. Oktober 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Straf-\nsachen (BGBl. 2007 II S. 1618, 1620) nach seinem Artikel 26 Absatz 2 und\n2. der Zusatzvertrag vom 18. April 2006 zum Vertrag zwischen der Bundesre-\npublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die\nRechtshilfe in Strafsachen (BGBl. 2007 II S. 1618, 1637) nach seinem Arti-\nkel 11 Absatz 3\nam 18. Oktober 2009\nin Kraft getreten sind. Die Ratifikationsurkunden zu dem Vertrag vom 14. Okto-\nber 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staa-\nten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen wurden am 18. September\n2009 in Washington ausgetauscht.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass\n3. das Abkommen vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und\nden Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung (BGBl. 2007 II\nS. 1618, 1643) nach seinem Artikel 22 Absatz 1 für die Bundesrepublik\nDeutschland,\n4. das Abkommen vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und\nden Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe (BGBl. 2007 II S. 1618,\n1652) nach seinem Artikel 18 Absatz 1 für die Bundesrepublik Deutschland\nund"]}