{"id":"bgbl2-2010-1-4","kind":"bgbl2","year":2010,"number":1,"date":"2010-01-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/1#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-1-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_1.pdf#page=6","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung","law_date":"2009-12-07T00:00:00Z","page":6,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["6 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 19. Januar 2010\nder Früherkennung, Sozialarbeitern, Logopäden und Hörgeräteakustikern, Psycho-\ntherapeuten, examinierten Krankenschwestern, Sozialberatern in der Familienbera-\ntung, Familienberatern, Sozialarbeitern in der Familienbetreuung, Drogenberatern,\nmilitärischen Laufbahn- und Berufsberatern, Eignungsprüfern und Ausbildern sowie\nvon Personen, die für die Bereitstellung von hierzu notwendigen Dienstleistungen auf\ndem Gebiet der Informationstechnologie verantwortlich sind, nämlich Systemver-\nwaltern, Systemsoftwaretechnikern, Systemspezialisten, Projekt- und Programm-\nmanagern.“\n2. Diese Änderungsvereinbarung tritt am 18. November 2009 in Kraft.\n3. Diese Änderungsvereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 3 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen\nAmts eine Änderungsvereinbarung zu der genannten Vereinbarung vom 27. März 1998 in\nder Fassung der Änderungsvereinbarung vom 20. März 2003 bilden, die am 18. Novem-\nber 2009 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vor-\nschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt.\nDemgemäß bilden die Verbalnote Nummer 0457 der Botschaft der Vereinigten Staaten\nvon Amerika vom 18. November 2009 und diese Antwortnote eine Änderungsvereinba-\nrung zu der Vereinbarung vom 27. März 1998 in der Fassung der Änderungsvereinbarung\nvom 20. März 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen und\nVergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppen-\nbetreuung für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinig-\nten Staaten beauftragt sind, die am 18. November 2009 in Kraft tritt und deren deutscher\nund englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens\nüber die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung\nVom 7. Dezember 2009\nDas Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen\nAspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. 1990 II S. 206, 207) ist nach\nseinem Artikel 38 Absatz 5 im Verhältnis der B u n d e s r e p u b l i k D e u t s c h -\nl a n d zu\nUsbekistan                                                       am 1. Oktober 2009\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n28. April 2009 (BGBl. II S. 500).\nBerlin, den 7. Dezember 2009\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r"]}