{"id":"bgbl2-2010-1-3","kind":"bgbl2","year":2010,"number":1,"date":"2010-01-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2010/1#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2010-1-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2010/bgbl2_2010_1.pdf#page=5","order":3,"title":"Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung zu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 27. März 1998 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind, in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 20. März 2003","law_date":"2009-12-05T00:00:00Z","page":5,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 19. Januar 2010          5\nBekanntmachung\nder Änderungsvereinbarung\nzu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 27. März 1998\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,\ndie mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung\nfür die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten\nTruppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind,\nin der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 20. März 2003\nVom 5. Dezember 2009\nDie in Berlin durch Notenwechsel vom 18. November 2009 geschlossene\nÄnderungsvereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu der Verein-\nbarung vom 27. März 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die\nGewährung von Befreiungen und Vergünstigungen gemäß Artikel 72 Absatz 5\ndes Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut an Unternehmen, die mit\nDienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundes-\nrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt\nsind (BGBl. 1998 II S. 1199, 1200), in der Fassung der Änderungsvereinbarung\nvom 20. März 2003 (BGBl. 2003 II S. 437, 438) ist nach ihrer Inkrafttretens-\nklausel am\n18. November 2009\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 5. Dezember 2009\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. S u s a n n e W a s u m - R a i n e r\nAuswärtiges Amt                                                 Berlin, 18. November 2009\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote Nummer 0457 der\nBotschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom 18. November 2009 zu bestätigen,\ndie wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nder Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die durch den Notenwechsel\nvom 27. März 1998 geschlossene Vereinbarung und die dazugehörige Änderungsverein-\nbarung vom 20. März 2003 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nund der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Gewährung von Befreiun-\ngen und Vergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der\nTruppenbetreuung für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der\nVereinigten Staaten beauftragt sind, im Auftrag der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika folgende Änderungsvereinbarung vorzuschlagen:\n1. Unter Nummer 1 Satz 3 der Vereinbarung vom 27. März 1998 in der Fassung der\nÄnderungsvereinbarung vom 20. März 2003 zwischen der Regierung der Vereinigten\nStaaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die\nGewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienst-\nleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesrepublik-\nDeutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind, wird das\nWort „Apothekern“ nach den Worten „umfassen die Tätigkeit von Ärzten, Arztassis-\ntenten“ eingefügt.\nDer geänderte Satz lautet dann wie folgt: „Diese Dienstleistungen umfassen die Tätig-\nkeit von Ärzten, Arztassistenten, Apothekern, Zahnärzten, Zahnhygiene-Fachpersonal,\nKoordinatoren für medizinische Leistungen, Physiotherapeuten und Beschäftigungs-\ntherapeuten, Kinderpsychologen, Spezialausbildern und Projektmanagern im Bereich"]}