{"id":"bgbl2-2009-9-9","kind":"bgbl2","year":2009,"number":9,"date":"2009-03-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2009/9#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2009-9-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2009/bgbl2_2009_9.pdf#page=27","order":9,"title":"Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung bezüglich der Verbesserung des seewärtigen Zugangs zum Eemshaven für Schiffe wie LNG-Tanker und Schiffe des Typs Panamax unter Verweis auf Artikel 12 des Ems-Dollart-Vertrags sowie einer Auslegungserklärung zum Ems-Dollart-Vertrag","law_date":"2009-02-16T00:00:00Z","page":287,"pdf_page":27,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2009            287\nthrough, among other things, infor-            umfassend aufgeklärt, und zwar\nmational brochures and career                  unter anderem durch Informations-\ncounselors to explain the demands              broschüren und Berufsberater, die\nof military life.”                             die Anforderungen des Soldatenle-\nbens erklären.“\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n17. Oktober 2008 (BGBl. II S. 1299).\nBerlin, den 11. Februar 2009\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l\nBekanntmachung\nder deutsch-niederländischen Vereinbarung\nbezüglich der Verbesserung des seewärtigen Zugangs zum Eemshaven\nfür Schiffe wie LNG-Tanker und Schiffe des Typs Panamax\nunter Verweis auf Artikel 12 des Ems-Dollart-Vertrags\nsowie einer Auslegungserklärung zum Ems-Dollart-Vertrag\nVom 16. Februar 2009\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 16. Dezember 2008/\n21. Januar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs der Niederlande bezüglich der Verbesserung\ndes seewärtigen Zugangs zum Eemshaven für Schiffe wie LNG-Tanker und\nSchiffe des Typs Panamax unter Verweis auf Artikel 12 des Vertrags vom 8. April\n1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Nie-\nderlande über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung nebst\nAnlagen und Schlussprotokoll (Ems-Dollart-Vertrag) – BGBl. 1963 II S. 458,\n602 – ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 21. Januar 2009\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nAm 4. November 2008 haben in Berlin Vertreter der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande fol-\ngende Auslegungserklärung zum Ems-Dollart-Vertrag abgegeben:\n„Soweit eine der Vertragsparteien nach Kapitel 2 des genannten Vertrags befugt ist, die\nin diesem Kapitel genannten Wasserbauarbeiten durchzuführen, schließt diese Befugnis\nauch die Befugnis ein, die dazu erforderlichen Genehmigungen zu erteilen und für die\nDurchführung der notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zu sorgen, und\nzwar unter Anwendung der gesetzlichen Vorschriften der Vertragspartei, die berechtigt ist,\ndie betreffenden Wasserbauarbeiten durchzuführen.\nDer deutsche und niederländische Wortlaut dieser Auslegungserklärung sind gleicher-\nmaßen verbindlich.“\nBerlin, den 16. Februar 2009\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l","288 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2009\nAuswärtiges Amt                                              Berlin, den 21. Januar 2009\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Empfang der\nVerbalnote der Botschaft des Königreichs der Niederlande vom 16. Dezember 2008 zu\nbestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft des Königreichs der Niederlande beehrt sich, dem Auswärtigen Amt der\nBundesrepublik Deutschland unter Verweis auf Artikel 12 des Vertrags vom 8. April 1960\nüber die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung nebst Anlagen und Schluss-\nprotokoll (Ems-Dollart-Vertrag) und in Anbetracht der Empfehlung der Ständigen\nDeutsch-Niederländischen Emskommission vom 14. März 2007, den Abschluss einer\nVereinbarung zwischen der Regierung der Niederlande und der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland bezüglich der Verbesserung des seewärtigen Zugangs zum Eems-\nhaven für Schiffe wie LNG-Tanker und Schiffe des Typs Panamax vorzuschlagen, die fol-\ngenden Wortlaut haben soll:\n1. Die Regierung der Niederlande führt alle Wasserbauarbeiten zur Verbesserung des\nHauptfahrwassers Eemshaven – Nordsee von der jetzigen Solltiefe von 14 m unter\nNAP (Normalnull Amsterdamer Pegel) auf bis zu circa 16 m unter NAP mit zugehöriger\nVerbreiterung und deren Unterhaltung in Bezug auf die Verbesserung des seewärtigen\nZugangs zum Eemshaven im Zusammenhang mit dem geplanten Anlaufen des Eems-\nhaven durch Schiffe des Typs Panamax und durch LNG-Tanker durch.\n2. Die Regierung der Niederlande trägt die Kosten der dafür notwendigen Arbeiten nach\nArtikel 16 des Ems-Dollart-Vertrags.\n3. Die Regierung der Niederlande führt die Arbeiten so durch, dass sie die Interessen der\ndeutschen Häfen an der Ems nicht verletzt.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 3 gemachten Vorschlägen der Regierung der Niederlande einverstanden erklärt, wer-\nden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amtes der Bundes-\nrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Niederlande und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland bilden, die mit dem Datum der Antwortnote\nin Kraft tritt.\nDie Botschaft des Königreichs der Niederlande benutzt diesen Anlass, das Auswärtige\nAmt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu ver-\nsichern.“\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Botschaft des\nKönigreichs der Niederlande mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland mit den Vorschlägen der Regierung der Niederlande einverstanden erklärt.\nDemgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft des Königreichs der Niederlande vom\n16. Dezember 2008 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Niederlande, die mit dem Datum\ndieser Verbalnote in Kraft tritt.\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, die Bot-\nschaft des Königreichs der Niederlande erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu\nversichern.\nAn die\nBotschaft des\nKönigreichs der Niederlande"]}