{"id":"bgbl2-2009-6-9","kind":"bgbl2","year":2009,"number":6,"date":"2009-03-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2009/6#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2009-6-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2009/bgbl2_2009_6.pdf#page=24","order":9,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralamerikanischen Integrationssystem (SICA) über die Zulassung der Bundesrepublik Deutschland als extraregionaler Beobachter","law_date":"2009-01-26T00:00:00Z","page":188,"pdf_page":24,"num_pages":2,"content":["188                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 9. März 2009\nBekanntmachung\ndes Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Zentralamerikanischen Integrationssystem (SICA)\nüber die Zulassung der Bundesrepublik Deutschland\nals extraregionaler Beobachter\nVom 26. Januar 2009\nDas in San Salvador am 26. Juni 2008 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Zentralamerikanischen Integra-\ntionssystem (SICA) über die Zulassung der Bundes-\nrepublik Deutschland als extraregionaler Beobachter ist\nnach seinem Artikel 9\nam 26. Juni 2008\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 26. Januar 2009\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G e o r g W i t s c h e l\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Zentralamerikanischen Integrationssystem (SICA)\nüber die Zulassung der Bundesrepublik Deutschland\nals extraregionaler Beobachter\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland              resse der Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis genommen\nhaben, als extraregionaler Beobachter am SICA teilzunehmen,\nund\ndas Zentralamerikanische Integrationssystem –                die zentralamerikanischen Präsidenten das SICA-General-\nsekretariat angewiesen haben, mit der Regierung der Bundes-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen        republik Deutschland die erforderlichen Schritte für die rasche\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentral-           Aufnahme zu ergreifen,\namerikanischen Integrationssystem (SICA),\ndie Mandatsträger der Mitgliedstaaten von SICA und\nin der Erwägung, dass                                           Deutschland mit dieser Entscheidung die engen Beziehungen\nzwischen Zentralamerika und der Bundesrepublik Deutschland\nder Rat der Außenminister nach Artikel 17 des Protokolls von    im Bereich der Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftli-\nTegucigalpa für die Vertretung der Region gegenüber der inter-     chen, sozialen, bildungspolitischen, kulturellen und umweltpoli-\nnationalen Gemeinschaft, die Durchführung von Entscheidun-         tischen Gebiet würdigen, aus denen eine privilegierte Beziehung\ngen der Präsidenten im Bereich der internationalen Politik der     erwachsen ist, die auf der gemeinsamen Anerkennung der wich-\nRegion, die Empfehlung für die Aufnahme neuer Mitglieder in        tigsten allgemeinen Ziele und Grundsätze von SICA fußt, –\ndas SICA sowie für die Zulassung von Beobachtern zuständig\nist,                                                                  sind wie folgt übereingekommen:\nnach Artikel 31 des Protokolls von Tegucigalpa das SICA im\nArtikel 1\nRahmen seiner Befugnisse Verträge und Vereinbarungen mit\ndritten Staaten und Organisationen in Übereinstimmung mit den         (1) Die Bundesrepublik Deutschland kann als extraregionaler\nZielen und Grundsätzen dieser Übereinkunft schließen kann,         Beobachter an den ordentlichen Sitzungen der Präsidenten und\nder Ministerräte verschiedener Politikbereiche und Sektoren\ndie am 12. Dezember 2007 in Guatemala-Stadt versammelten        sowie sonstiger von den Vertragsparteien zu vereinbarenden\nzentralamerikanischen Präsidenten mit Befriedigung das Inte-       Institutionen teilnehmen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 9. März 2009                          189\n(2) Als extraregionaler Beobachter kann die Bundesrepublik                                 Artikel 5\nDeutschland an den ordentlichen Sitzungen des Rates der\nAußenminister im Hinblick auf Aspekte der politischen Zusam-          (1) Die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland erfolgt\nmenarbeit, des Rates für wirtschaftliche und des Rates für sozia-  beratend ohne Stimmrecht und hat keinen Einfluss auf die Ent-\nle Integration sowie anderer Räte teilnehmen, in denen tatsäch-    scheidungsfindung.\nliche Möglichkeiten bestehen, gemeinsame Konzepte zur wirt-           (2) Die beratende Teilnahme beschränkt sich auf Themen, die\nschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit und Komplementari-        die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar interessieren oder\ntät zu entwickeln und zu fördern mit konkreten und greifbaren      berühren oder auf solche, die von zentralamerikanischer Seite\nZielen, die den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen beiden      vorgesehen werden.\nVertragsparteien stärken.\n(3) Es obliegt dem Vorsitzenden der Zusammenkunft der Prä-\nArtikel 2                               sidenten oder des Ministerrats, dem Vertreter der Bundesrepu-\nblik Deutschland das Wort zu erteilen.\nDie Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland erfolgt auf\nEinladung der turnusmäßigen Präsidentschaft über das SICA-\nGeneralsekretariat. Das entscheidende Kriterium für eine sol-                                 Artikel 6\nche Einladung ist das beiderseitige Interesse an der Stärkung\nFür die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland als extra-\nder Beziehungen in einem spezifischen Bereich.\nregionaler Beobachter gelten die Bestimmungen über die Zu-\nlassung und Teilnahme von Beobachtern beim Zentralamerikani-\nArtikel 3                               schen Integrationssystem.\nDie Bundesrepublik Deutschland kann die Teilnahme an\nArtikel 7\neinem bestimmten Ministerrat oder Treffen der Präsidenten bei\nder turnusmäßigen Präsidentschaft und/oder dem SICA-Gene-             Die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland in den\nralsekretariat beantragen. In dem Antrag ist das besondere         genannten Organen erfolgt auf angemessener Ebene.\nInteresse an einer solchen Teilnahme zu vermerken. Die entspre-\nchende Entscheidung wird über das Generalsekretariat mitge-\nteilt.                                                                                        Artikel 8\nSollte ein Aspekt von beiderseitigem Interesse in dieser Ver-\nArtikel 4                               einbarung nicht berücksichtigt sein, so gelten die Bestimmun-\nWird die Einladung der Bundesrepublik Deutschland zur Teil-     gen über die Zulassung und Teilnahme von Beobachtern beim\nnahme an einem Treffen eines der genannten Organe vereinbart,      SICA.\nso ist mindestens ein Tagesordnungspunkt vorgesehen, der auf\ndie Stärkung der freundschaftlichen Beziehungen der Zusam-                                    Artikel 9\nmenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Zen-\ntralamerika in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Soziales, Bil-      Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\ndung, Kultur oder Umwelt abzielt.                                  Kraft.\nGeschehen zu San Salvador am 26. Juni 2008 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nJ. Steinkrüger\nFür das Zentralamerikanische Integrationssystem (SICA)\nAníbal Quiñones"]}