{"id":"bgbl2-2009-30-10","kind":"bgbl2","year":2009,"number":30,"date":"2009-09-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2009/30#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2009-30-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2009/bgbl2_2009_30.pdf#page=22","order":10,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tadschikischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2009-07-09T00:00:00Z","page":1030,"pdf_page":22,"num_pages":3,"content":["1030 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 4. September 2009\nBekanntmachung\ndes deutsch-tadschikischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 9. Juli 2009\nDas in Duschanbe am 14. Mai 2009 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Tadschikis-\ntan über Finanzielle Zusammenarbeit 2008 – 2009 ist\nnach seinem Artikel 6\nam 14. Mai 2009\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. Juli 2009\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nIngrid-Gabriela Hoven","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 4. September 2009                       1031\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Tadschikistan\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2008 – 2009\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                  wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeil festgestellt\nund bestätigt worden ist, dass sie als Vorhaben des Umwelt-\nund\nschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als Kredit-\ndie Regierung der Republik Tadschikistan –                 garantiefonds für mittelständische Betriebe oder als selbst-\nhilfeorientierte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung oder als\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen             Maßnahmen, die zur Verbesserung der gesellschaftlichen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik                Stellung der Frau dienen, die besonderen Voraussetzungen\nTadschikistan,                                                          für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags\nerfüllen;\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und       3. Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen\nzu verliefen,                                                           zur Durchführung und Betreuung der folgenden Vorhaben:\na) für das unter Nummer 2 Buchstabe a genannte Vorhaben\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-               bis zu 1 000 000 EUR (in Worten: eine Million Euro),\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\nb) für das unter Nummer 2 Buchstabe c genannte Vorhaben\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung             bis zu 1 000 000 EUR (in Worten: eine Million Euro),\nin der Republik Tadschikistan beizutragen,                              c) für das unter Nummer 2 Buchstabe d genannte Vorhaben\nbis zu 1 400 000 EUR (in Worten: eine Million vierhun-\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Verhandlungen über                 derttausend Euro),\ndie Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik               d) für das unter Nummer 2 Buchstabe e genannte Vorhaben\nTadschikistan vom 9. Oktober 2008 sowie die Sonderzusage                     bis zu 600 000 EUR (in Worten: sechshunderttausend\nvom 6. November 2008,                                                        Euro).\n(2) Kann bei einem der in Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten\nsind wie folgt übereingekommen:                                  Vorhaben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen, so\nermöglicht es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nArtikel 1                            der Regierung der Republik Tadschikistan, von der KfW für die-\nses Vorhaben bis zur Höhe des vorgesehenen Finanzierungsbei-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\ntrags ein Darlehen zu erhalten.\nlicht es der Regierung der Republik Tadschikistan, von der Kre-\nditanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgende Beträge zu erhalten:        (3) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\n1. Darlehen von insgesamt 5 000 000 EUR (in Worten: fünf\nland und der Regierung der Republik Tadschikistan durch ande-\nMillionen Euro) für das Vorhaben „Ersatz der existierenden\nre Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Absatz 1 Nummer 2\n220/500kV-Schaltanlagen des Wasserkraftwerks Nurek“,\nbezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vor-\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieses Vorha-\nhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder\nbens festgestellt worden ist;\nals Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe oder als\n2. Finanzierungsbeiträge von insgesamt 26 000 000 EUR (in           selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung oder\nWorten: sechsundzwanzig Millionen Euro) für die Vorhaben       als Maßnahme, die zur Verbesserung der gesellschaftlichen\nStellung der Frau dient, die besonderen Voraussetzungen für die\na) „Schwerpunktprogramm Nachhaltige Wirtschaftsent-\nFörderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt, so kann\nwicklung, Komponente Ländliches Finanzwesen“ bis zu\nein Finanzierungsbeitrag, anderenfalls ein Darlehen gewährt\n3 500 000 EUR (in Worten: drei Millionen fünfhunderttau-\nwerden.\nsend Euro),\n(4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nb) „Schwerpunktprogramm Nachhaltige Wirtschaftsent-\nder Regierung der Republik Tadschikistan zu einem späteren\nwicklung, Komponente Aufbau einer Mikrofinanzbank“\nZeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungsbei-\nbis zu 2 500 000 EUR (in Worten: zwei Millionen fünfhun-\nträge zur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben oder\nderttausend Euro),\nweitere Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnah-\nc) „Kreditfazilität für Erneuerbare Energie und Energie-       men zur Durchführung und Betreuung der in Absatz 1 genannten\neffizienz“ bis zu 4 000 000 EUR (in Worten: vier Millionen Vorhaben von der KfW zu erhalten, findet dieses Abkommen\nEuro),                                                     Anwendung.\nd) „Schwerpunktprogramm           Gesundheit,   Komponente        (5) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\nMutter-Kind-Versorgung und Notfallmedizin“ bis zu          nahmen nach Absatz 1 Nummer 3 werden in Darlehen umge-\n6 000 000 EUR (in Worten: sechs Millionen Euro),           wandelt, wenn sie nicht für solche Maßnahmen verwendet wer-\ne) „Schwerpunktprogramm           Gesundheit,   Komponente     den.\nTBC-Bekämpfung“ bis zu 4 000 000 EUR (in Worten: vier\nMillionen Euro),                                                                        Artikel 2\nf)  „Gemeindefonds zur Förderung der Grundbildung und             (1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nWiederaufbau der kommunalen Infrastruktur“ bis zu          Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden,\n6 000 000 EUR (in Worten: sechs Millionen Euro),           sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwi-","1032           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 4. September 2009\nschen der KfW und den Empfängern der Darlehen und der                Finanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen\nFinanzierungsbeiträge zu schließenden Verträge, die den in der       und Gütern im See-/Land- und Luftverkehr den Passagieren und\nBundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften              Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\nunterliegen.                                                         Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-\n(2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 3          kehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland\ngenannten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb von acht Jah-     ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die\nren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Darlehens- und            für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nFinanzierungsverträge geschlossen wurden. Für diese Beträge          Genehmigungen.\nendet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2016.\n(3) Die Regierung der Republik Tadschikistan, soweit sie                                      Artikel 5\nnicht selbst Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der KfW alle           (1) Der im Abkommen vom 25. Juli 2008 zwischen der Regie-\nZahlungen in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der Darle-      rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nhensnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden Ver-           Republik Tadschikistan über Finanzielle Zusammenarbeit 2005\nträge garantieren.                                                   und 2006 für das Vorhaben „Studien- und Fachkräftefonds“ vor-\n(4) Die Regierung der Republik Tadschikistan, soweit sie          gesehene Finanzierungsbeitrag wird mit einem Betrag von\nnicht Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige          1 000 000 EUR (in Worten: eine Million Euro) reprogrammiert\nRückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu             und zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchsta-\nschließenden Finanzierungsverträge entstehen können, gegen-          be a erwähnte Vorhaben „Schwerpunktprogramm Nachhaltige\nüber der KfW garantieren.                                            Wirtschaftsentwicklung, Komponente Ländliches Finanzwesen“\nverwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit\nfestgestellt worden ist.\nArtikel 3\nDie Regierung der Republik Tadschikistan stellt die KfW von          (2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens\nsämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die      vom 25. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nim Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der in Arti-          Deutschland und der Regierung der Republik Tadschikistan\nkel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Republik Tadschikistan      über Finanzielle Zusammenarbeit 2005 und 2006 auch für die-\nerhoben werden.                                                      ses Vorhaben.\nArtikel 4                                                            Artikel 6\nDie Regierung der Republik Tadschikistan überlässt bei den           Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nsich aus der Darlehensgewährung und der Gewährung der                Kraft.\nGeschehen zu Duschanbe am 14. Mai 2009 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher, tadschikischer und russischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus-\nlegung des deutschen und des tadschikischen Wortlauts ist der\nrussische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDoris Hertrampf\nFür die Regierung der Republik Tadschikistan\nBobozoda"]}