{"id":"bgbl2-2009-3-11","kind":"bgbl2","year":2009,"number":3,"date":"2009-02-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2009/3#page=40","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2009-3-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2009/bgbl2_2009_3.pdf#page=40","order":11,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tadschikischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2008-12-19T00:00:00Z","page":100,"pdf_page":40,"num_pages":2,"content":["100               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 3. Februar 2009\nBekanntmachung\ndes deutsch-tadschikischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 19. Dezember 2008\nDas in Duschanbe am 25. Juli 2008 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Tadschi-\nkistan über Finanzielle Zusammenarbeit 2005 und 2006\nist nach seinem Artikel 5\nam 25. Juli 2008\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 19. Dezember 2008\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nIngrid-Gabriela Hoven\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Tadschikistan\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2005 und 2006\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                            Artikel 1\nund                                     (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\nlicht es der Regierung der Republik Tadschikistan oder anderen,\ndie Regierung der Republik Tadschikistan –\nvon beiden Regierungen gemeinsam auszuwählenden Empfän-\ngern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgende\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nBeträge zu erhalten:\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\nTadschikistan,                                                      1. Finanzierungsbeiträge von insgesamt 21 000 000 EUR (in\nWorten: einundzwanzig Millionen Euro) für die Vorhaben:\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch                a) „Schwerpunktprogramm            Gesundheit“    bis    zu\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und               9 000 000 EUR (in Worten: neun Millionen Euro),\nzu vertiefen,\nb) „First Microfinance Bank of Tajikistan (FMBT)“ bis zu\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-              5 000 000 EUR (in Worten: fünf Millionen Euro),\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                 c) „TBC-Bekämpfung II“ bis zu 2 000 000 EUR (in Worten:\nzwei Millionen Euro),\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung\nd) „Gemeindefonds zur Förderung der Grundbildung und\nin der Republik Tadschikistan beizutragen,\nWiederaufbau der kommunalen Infrastruktur Phase II“\nbis zu 5 000 000 EUR (in Worten: fünf Millionen Euro)\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-\n(Sonderzusage aus dem Jahr 2005),\nlungen vom 28. bis 29. September 2006 in Bonn sowie die Zu-\nsage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Verbalnote           wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt\nNr. 420/05 vom 22. November 2005) –                                     und bestätigt worden ist, dass sie als Vorhaben des Umwelt-\nschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als Kredit-\nsind wie folgt übereingekommen:                                      garantiefonds für mittelständische Betriebe oder als selbst-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 3. Februar 2009                           101\nhilfeorientierte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung oder als                                      Artikel 2\nMaßnahmen, die zur Verbesserung der gesellschaftlichen\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nStellung der Frau dienen, die besonderen Voraussetzungen\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden,\nfür die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags\nsowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwi-\nerfüllen;\nschen der KfW und den Empfängern der Finanzierungsbeiträge\nzu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik\n2. einen Finanzierungsbeitrag für die notwendige Begleitmaß-          Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\nnahme zur Durchführung und Betreuung des in Nummer 1\nBuchstabe a genannten Vorhabens bis zu 1 000 000 EUR (in             (2) Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 Nummern 1 bis 3\nWorten: eine Million Euro);                                       genannten Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb von acht Jah-\nren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Finanzierungs-\n3. einen Finanzierungsbeitrag für die Einrichtung eines Studi-        verträge geschlossen wurden. Für den Betrag des in Nummer 1\nen- und Fachkräftefonds bis zu 1 000 000 EUR (in Worten:          Buchstabe d genannten Vorhabens endet die Frist mit Ablauf\neine Million Euro).                                               des 31. Dezember 2013. Für die restlichen Beträge endet die\nFrist mit Ablauf des 31. Dezember 2014.\n(2) Kann bei einem der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten              (3) Die Regierung der Republik Tadschikistan, soweit sie\nVorhaben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen, so             nicht selbst Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der KfW alle\nermöglicht es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland            Zahlungen in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der Dar-\nder Regierung der Republik Tadschikistan, von der KfW für die-        lehensnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden Ver-\nses Vorhaben ein Darlehen bis zur Höhe des vorgesehenen               träge garantieren.\nFinanzierungsbeitrags zu erhalten.                                       (4) Die Regierung der Republik Tadschikistan, soweit sie\nnicht Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige\n(3) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-        Rückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-             schließenden Finanzierungsverträge entstehen können, gegen-\nland und der Regierung der Republik Tadschikistan durch ande-         über der KfW garantieren.\nre Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Absatz 1 Nummer 1\nbezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vor-\nArtikel 3\nhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder\nals Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe oder als           Die Regierung der Republik Tadschikistan stellt die KfW von\nselbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung oder             sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die\nals Maßnahme, die zur Verbesserung der gesellschaftlichen             im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der in Arti-\nStellung der Frau dient, die besonderen Voraussetzungen für die       kel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Republik Tadschikistan\nFörderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt, so kann        erhoben werden.\nein Finanzierungsbeitrag, anderenfalls ein Darlehen gewährt\nwerden.                                                                                           Artikel 4\nDie Regierung der Republik Tadschikistan überlässt bei den\n(4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nsich aus Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden\nder Regierung der Republik Tadschikistan zu einem späteren\nTransporten von Personen und Gütern im See-/Land- und Luft-\nZeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungs-\nverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Ver-\nbeiträge zur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben\nkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleich-\noder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaß-\nberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der\nnahmen zur Durchführung und Betreuung der in Absatz 1\nBundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren,\ngenannten Vorhaben von der KfW zu erhalten, findet dieses\nund erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Ver-\nAbkommen Anwendung.\nkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\n(5) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\nnahmen nach Absatz 1 Nummern 2 und 3 und Absatz 2 werden                                          Artikel 5\nin Darlehen umgewandelt, wenn sie nicht für solche Maßnah-               Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nmen verwendet werden.                                                 Kraft.\nGeschehen zu Duschanbe am 25. Juli 2008 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher, tadschikischer und russischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus-\nlegung des deutschen und des tadschikischen Wortlauts ist der\nrussische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nSpahl\nFür die Regierung der Republik Tadschikistan\nF. H a m r a l i e v"]}