{"id":"bgbl2-2009-29-4","kind":"bgbl2","year":2009,"number":29,"date":"2009-08-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2009/29#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2009-29-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2009/bgbl2_2009_29.pdf#page=23","order":4,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Trinationalen Kommission Plan Trifínio (CTPT) über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2009-07-01T00:00:00Z","page":1007,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 27. August 2009                              1007\nBekanntmachung\ndes Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Trinationalen Kommission Plan Trifínio (CTPT)\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 1. Juli 2009\nDas in San Salvador am 30. April 2009 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Trinationalen Kommission Plan\nTrifínio (CTPT) über Finanzielle Zusammenarbeit – „Grenz-\nüberschreitender Tropenwaldschutz und Wassereinzugs-\ngebietsverwaltung in der Dreiländerregion Trifínio“ –\nist nach seinem Artikel 5\nam 30. April 2009\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 1. Juli 2009\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. R e i n h a r d T i t t e l - G r o n e f e l d\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Trinationalen Kommission Plan Trifínio (CTPT)\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n„Grenzüberschreitender Tropenwaldschutz und Wassereinzugsgebietsverwaltung\nin der Dreiländerregion Trifínio“\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                         unter Bezugnahme auf die Zusage der Botschaft der Bundes-\nrepublik Deutschland in San Salvador (Verbalnote Gz.: WZ\nund\n440.00/4) vom 5. August 2008 –\ndie Trinationale Kommission Plan Trifínio,\nim Folgenden (CTPT) genannt –                                sind wie folgt übereingekommen:\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CTPT,                                                   Artikel 1\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch                      (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und              licht es der CTPT, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)\nzu vertiefen,                                                              einen Finanzierungsbeitrag bis zu 12 000 000,– EUR (in Worten:\nzwölf Millionen Euro) für das Vorhaben „Grenzüberschreitender\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-             Tropenwaldschutz und Wassereinzugsgebietsverwaltung in der\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                    Dreiländerregion Trifínio“ zu erhalten, wenn nach Prüfung des-\nsen Förderungswürdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist,\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung           dass es als Vorhaben des Umweltschutzes oder der sozialen\nin der Dreiländerregion Trifínio beizutragen,                              Infrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische","1008                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 27. August 2009\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-2 78\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.-Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.                                                                    Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nPreis dieser Ausgabe: 3,70 € (2,80 € zuzüglich 0,90 € Versandkosten), bei                 Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,30 €.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.\nISSN 0341-1109\nBetriebe oder als selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armuts-                     Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften\nbekämpfung oder als Maßnahme, die zur Verbesserung der                            unterliegt.\ngesellschaftlichen Stellung der Frau dient, die besonderen\n(2) Die Zusage des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Betrages\nVoraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzie-\nentfällt, soweit nicht innerhalb von acht Jahren nach dem Zusa-\nrungsbeitrags erfüllt.\ngejahr der entsprechende Finanzierungsvertrag geschlossen\n(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-                    wurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland                         31. Dezember 2016.\nund der CTPT durch ein anderes Vorhaben des Umweltschutzes\noder der sozialen Infrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für                                                    Artikel 3\nmittelständische Betriebe oder als selbsthilfeorientierte Maß-\nDie CTPT bemüht sich, dass Abschluss und Ausführung des\nnahme zur Armutsbekämpfung oder als Maßnahme, die zur Ver-\nin Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Vertrags von Steuern und sons-\nbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Frau dient, ersetzt\ntigen Abgaben in ihren Mitgliedsländern befreit werden.\nwerden, welches die besonderen Voraussetzungen für die För-\nderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt.\nArtikel 4\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nDie CTPT bemüht sich, dass bei den sich aus der Gewährung\nder CTPT zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere\ndes Finanzierungsbeitrages ergebenden Transporten von Perso-\nFinanzierungsbeiträge zur Vorbereitung des in Absatz 1 genann-\nnen und Gütern im See-/Land- und Luftverkehr den Passagieren\nten Vorhabens oder weitere Finanzierungsbeiträge für notwen-\nund Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen über-\ndige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung des in\nlassen wird, dass keine Maßnahmen getroffen werden, welche\nAbsatz 1 genannten Vorhabens von der KfW zu erhalten, findet\ndie gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit\ndieses Abkommen Anwendung.\nSitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder\nerschweren, und dass gegebenenfalls die für eine Beteiligung\nArtikel 2                                  dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen\nerteilt und eingeholt werden.\n(1) Die Verwendung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten\nBetrages, die Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt\nArtikel 5\nwird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der\nzwischen der KfW und dem Empfänger des Finanzierungs-                                Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nbeitrages zu schließende Finanzierungsvertrag, der den in der                     Kraft.\nGeschehen zu San Salvador am 30. April 2009 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nJ. Steinkrüger\nFür die Trinationale Kommission Plan Trifínio\nJulián Muñoz Jimenéz"]}