{"id":"bgbl2-2009-22-3","kind":"bgbl2","year":2009,"number":22,"date":"2009-07-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2009/22#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2009-22-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2009/bgbl2_2009_22.pdf#page=36","order":3,"title":"Bekanntmachung des deutsch-indonesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2009-03-31T00:00:00Z","page":692,"pdf_page":36,"num_pages":2,"content":["692                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2009\nBekanntmachung\ndes deutsch-indonesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 31. März 2009\nDas in Jakarta am 3. Mai 2007 unterzeichnete Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2006 (Sonderzusage\nzur Wiederaufbauhilfe nach der Tsunami-/Erdbeben-\nKatastrophe) ist nach seinem Artikel 5\nam 5. Januar 2009\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 31. März 2009\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nIngrid-Gabriela Hoven\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2006\n(Sonderzusage zur Wiederaufbauhilfe nach der Tsunami-/Erdbeben-Katastrophe)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland             vom 5. Oktober 2006 durch Badan Rehabilitasi dan Rekonstruksi\n(BRR) sowie des Zusage-Protokolls vom 16. Dezember 2006,\nund\nunterzeichnet in Banda Aceh – anlässlich des Besuchs von Bun-\ndie Regierung der Republik Indonesien –               desministerin Wieczorek-Zeul,\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen           sind wie folgt übereingekommen:\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\nIndonesien,\nArtikel 1\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch             (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und     licht es der Regierung der Republik Indonesien, von der KfW\nzu vertiefen,                                                     Bankengruppe (KfW), Frankfurt am Main, Finanzierungsbeiträge\nvon insgesamt 72 000 000,– EUR (in Worten: zweiundsiebzig\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-    Millionen Euro) für folgende Vorhaben zu erhalten:\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\n1. „Wiederherstellung und Wiederaufbau des Zainoel Abidin-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung      Hospital Banda Aceh“;\nin der Republik Indonesien beizutragen,                           2. „Wiederaufbau und Verbesserung des Gesundheitsdienstes\nin der Provinz Aceh“;\neingedenk der weltweiten Solidarität nach der Tsunami-/Erd-\nbeben-Katastrophe im Indischen Ozean vom 26. Dezember             3. „Wiederaufbauhilfe im Bereich Berufliche Bildung“;\n2004 und dem Erdbeben bei der Nias-Inselgruppe am 28. März        4. „Wiederaufbauhilfe im Bereich Sekundarschulen“;\n2005,\n5. „Wiederaufbauhilfe Wohnungs- und Siedlungsbau“;\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-\nlungen vom 7. März 2006, der Bestätigung der Sonderzusage         6. „Infrastrukturhilfe Wohnungs- und Siedlungsbau“;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2009                            693\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorhaben                                          Artikel 3\nfestgestellt worden ist (siehe Anlage).\nDie Regierung der Republik Indonesien stellt die KfW von\n(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-         sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-              im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der in Arti-\nland und der Regierung der Republik Indonesien durch andere            kel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der Republik Indonesien\nVorhaben ersetzt werden, die der Wiederherstellung oder dem            erhoben werden.\nWiederaufbau in der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam und\nder Nias-Inselgruppe dienen.                                                                        Artikel 4\nDie Regierung der Republik Indonesien überlässt bei den sich\naus der Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden\nArtikel 2                                Transporten von Personen und Gütern im See- und Luftverkehr\nden Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsun-\n(1) Die Verwendung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten              ternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberechtig-\nBetrags sowie die Aufteilung auf die einzelnen Vorhaben gemäß          te Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundes-\nAnlage, die Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt            republik Deutschland ausschließen oder erschweren, und erteilt\nwird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die            gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunter-\nzwischen der KfW und dem Empfänger der Finanzierungsbeiträ-            nehmen erforderlichen Genehmigungen.\nge zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik\nDeutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.                                               Artikel 5\n(2) Die Zusage des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Betrags             Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem beide\nentfällt, soweit er nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren nach   Regierungen einander mitgeteilt haben, dass die innerstaat-\ndem Zusagejahr ausgezahlt wurde. Für diesen Betrag endet die           lichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maß-\nFrist mit Ablauf des 31. Dezember 2009.                                gebend ist der Tag des Eingangs der letzten Mitteilung.\nGeschehen zu Jakarta am 3. Mai 2007 in zwei Urschriften, jede\nin deutscher, indonesischer und englischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung des\ndeutschen und des indonesischen Wortlauts ist der englische\nWortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nPaul Freiherr von Maltzahn\nFür die Regierung der Republik Indonesien\nEddy Hariyadhi\nAnlage\nzum Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2006\n(Sonderzusage zur Wiederaufbauhilfe\nnach der Tsunami-/Erdbeben-Katastrophe):\nNr.                  Projekt                 Indonesische Partnerinstitution     Zusage\n(Empfänger/Träger)          in Mio. €\n1.     Wiederherstellung und Wiederauf-        Ministry of Health/Aceh-Nias         19.0\nbau des Zainoel Abidin-Hospital        Reconstruction and Rehabilita-\nBanda Aceh                                     tion Agency (BRR)\n2.     Wiederaufbau und Verbesserung           Ministry of Finance/Aceh-Nias        10.0\ndes Gesundheitsdienstes in der         Reconstruction and Rehabilita-\nProvinz Aceh                                   tion Agency (BRR)\n3.     Wiederaufbauhilfe im Bereich            Ministry of Finance/Aceh-Nias        12.0\nBerufliche Bildung                     Reconstruction and Rehabilita-\ntion Agency (BRR)\n4.     Wiederaufbauhilfe im Bereich            Ministry of Finance/Aceh-Nias          5.0\nSekundarschulen                        Reconstruction and Rehabilita-\ntion Agency (BRR)\n5.     Wiederaufbauhilfe Wohnungs- und         Ministry of Finance/Aceh-Nias        21.0\nSiedlungsbau                           Reconstruction and Rehabilita-\ntion Agency (BRR)\n6.     Infrastrukturhilfe Wohnungs- und        Ministry of Finance/Aceh-Nias          5.0\nSiedlungsbau                           Reconstruction and Rehabilita-\ntion Agency (BRR)"]}